Jeder Mensch hat das Recht, selbst über Art und Umfang seiner medizinischen Versorgung zu bestimmen. Seit 2017 steht die Selbstbestimmung des Patienten auch im Berufskodex der Mediziner, dem Genfer Gelöbnis. Mit einer Patientenverfügung kann man dieses Recht wahrnehmen, wenn man in einer medizinischen Akutsituation seinen Willen nicht äußern kann.
Eine solche Willenserklärung verpflichtet nicht nur Ärzte und Pflegekräfte dazu, sich nach ihr zu richten. Sie erleichtert auch Angehörigen und Ärzten die Last einer solchen Entscheidung.
Lassen Sie sich beraten, um sich über Ihre eigenen Wünsche klar zu werden und sie rechtswirksam zu formulieren. Sprechen Sie Ihren Hausarzt an, wenden Sie sich an die nächste BBT-Einrichtung oder eine andere caritative Einrichtung in Ihrer Nähe.
Musterformulare für Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie Vorsorgevollmachten gibt es im Internet, zum Beispiel beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unter www.bmjv.de und bei der Bundesärztekammer unter www.bundesaerztekammer.de
Die Deutsche Bischofskonferenz, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) haben gemeinsam eine aktualisierte Neuauflage der Broschüre "Christliche Patientenvorsorge" veröffentlicht. Mehr Infos dazu auf www.dbk.de
Text: Jan D. Walter | Foto: timyee/Shutterstock.com