Zur Unternehmensseite

Compliance in der BBT-Gruppe

Im Allgemeinen wird "Compliance" als Einhaltung von Gesetzen und selbst gesetzten Regeln verstanden. Der Begriff wird vom englischen "to comply with" abgeleitet, was so viel bedeutet wie "befolgen", "erfüllen", "einhalten" oder "mit etwas in Einklang stehen". "Compliance" lässt sich daher mit "Regeltreue" oder "Regelkonformität" übersetzen, aber auch mit "Einwilligung", "Zustimmung" und "Wohlverhalten".

So wie sich unsere Mitarbeitenden das Beste für die ihnen anvertrauten Patienten, Klienten und Bewohner wünschen, so soll das Compliance Management System eine Unterstützung und Leitschnur für die uns anvertrauten Mitarbeitenden sein.

Unser Verhaltenskodex

Unser Compliance-Verhaltenskodex enthält die wesentlichen Grundsätze und Regeln für integres Verhalten der Mitarbeitenden aller Einrichtungen der BBT-Gruppe. Neben dem Verhaltenskodex werden spezielle Themen in Richtlinien geregelt. Der Compliance-Verhaltenskodex trägt zur erfolgreichen Umsetzung unserer Grundsätze und Leitlinien bei, indem er Mindeststandards setzt, die für alle Mitarbeitenden der BBT-Gruppe im Rahmen ihrer Tätigkeit verbindlich sind.

Eine rein formale Einhaltung des Compliance-Verhaltenskodex wird unseren Ansprüchen jedoch nicht gerecht. Wir erwarten gegenseitig vielmehr, den Verhaltenskodex in der täglichen Praxis zu leben und umzusetzen. Das gilt in gleicher Weise für die Organe und Führungskräfte der BBT-Gruppe. Sämtliche Führungskräfte müssen stets ihrer Vorbildfunktion gerecht werden.

Für unser Hinweisgebersystem sowie Meldungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nutzen wir das Meldesystem der Firma Schleupen.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem Klick auf die entsprechenden Links unsere Website verlassen. Der weitere Meldeprozess läuft über Schleupen.

Unser Meldestellenverfahren

Ihr Hinweis - Unsere Verantwortung

Damit wir uns mit möglichen Regelverstößen innerhalb unserer Einrichtungen auseinandersetzen können, müssen wir sie kennen. Das Hinweisgebersystem der BBT-Gruppe bietet die Möglichkeit, solche potenziellen Regelverstöße anonym und risikofrei zu melden.

Oberste Priorität haben hierbei der Schutz der Hinweisgebenden sowie ein faires Verfahren für alle Beteiligten. Druck auf Hinweisgebende und alle, die dazu beitragen richtiges Verhalten bei der BBT-Gruppe zu fördern, dulden wir nicht. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Jeder Fall wird streng vertraulich behandelt.

Für welche Fälle nutzen Sie unser Hinweisgebersystem?

Über das Hinweisgebersystem können Sie ausschließlich solche Fälle melden, in denen die Mitarbeitenden der BBT-Gruppe gegen geltende Gesetze und Rechtsvorschriften unsere institutionseigenen Richtlinien sowie Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen verstoßen haben.

Sofern Sie eine Meldung mit anderem Inhalt machen oder sich beschweren möchten, schauen Sie bitte am Ende dieser Seite nach, an welche Anlaufstelle Sie sich wenden können.

Bitte beachten Sie bei der Formulierung Ihrer Nachricht, dass die Prüfung des Hinweises durch einen sachkundigen Dritten erfolgt. Dieser kann sich in allgemein zugängliche Sachverhalte einarbeiten, verfügt jedoch nicht über unternehmensinternes Wissen. Deswegen ist es hilfreich, den Kontext zu Ihrem Hinweis auf einen Verstoß zu beschreiben und möglichst genau zu erläutern, was Sie beobachtet haben oder wie Sie auf anderem Weg zu Ihrer Kenntnis gelangt sind.

Sie haben einen Regelverstoß gemeldet – wie geht es weiter?

Nachdem Sie Ihre Meldung eingereicht haben, erhalten Sie eine Hinweis-ID und vergeben Ihr individuelles Passwort. Mit diesem können Sie unter "Meine Meldung nachverfolgen" den Bearbeitungsstatus Ihrer Meldung jederzeit einsehen und über ein anonymes Postfach mit dem oder der zuständigen Mitarbeitenden der Meldestelle kommunizieren.

Bitte notieren Sie sich unmittelbar die Hinweis-ID und merken Sie sich Ihr Passwort. Rufen Sie das Postfach regelmäßig auf. Hierbei weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass das anonyme Postfach keine Rückschlüsse auf Ihre Identität zulässt.

Sie können jedoch auch Ihre E-Mail-Adresse angeben. In diesem Fall erhalten Sie Benachrichtigungen, die Ihre Meldung betreffen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse nicht zur direkten Kommunikation mit Ihnen genutzt wird und nicht an den Empfänger weitergeleitet wird.

Im weiteren Verlauf prüft die Meldestelle Ihren Hinweis auf Stichhaltigkeit: Stellt sie fest, dass Ihr Hinweis begründet ist, nimmt sie Untersuchungen auf und kontaktiert Sie, sofern nötig, über das Hinweisgebersystem. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten wir als BBT-Gruppe von der Meldestelle einen Maßnahmenvorschlag.

Gut zu wissen: Als Hinweisgeberin oder Hinweisgeber haben Sie keinerlei Sanktionen oder Einschränkungen zu befürchten. Und: Bevor Maßnahmen eingeleitet werden, die das Offenlegen Ihrer Identität möglich machen oder Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen, wird Ihr Einverständnis eingeholt – ohne Ihre schriftliche Einwilligung dürfen Informationen nicht weitergegeben werden.

Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine abschließende Auskunft, welche Maßnahmen auf Basis Ihres Hinweises geplant bzw. bereits ergriffen wurden, und warum.

Unser Compliance Management System

Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit sind Ausdruck unseres sorgfältigen Umgangs mit den Menschen, die uns anvertraut sind. Wer sich in unsere Einrichtungen begibt, verlässt sich darauf, dass es ihm gut ergehen wird. Damit das auch gelingt, entwickeln wir die Behandlungs- und Betreuungsabläufe stetig weiter und legen Standards fest, die jeden Handgriff genau beschreiben.

Wir entwickeln uns hin zu einer Hochzuverlässigkeitsorganisation, indem wir Prozesse, Abläufe und Standards kontinuierlich verbessern, um unseren Patient*innen, Klient*innen und Bewohner*innen in allen Bereichen eine möglichst hohe Qualität der Versorgung zu garantieren.

Deshalb bedeutet Compliance für uns auch die Schaffung von organisationalen Rahmenbedingungen, in denen sich die persönliche Integrität entfalten kann; auch und gerade hierdurch erlangt die Compliance ihre positive Wirkung als Schutz der BBT-Gruppe und ihrer anvertrauten Menschen. Denn Sie können sicher sein, dass bei uns Abläufe auf Rechtskonformität geprüft und möglichen Rechtsverstößen nachgegangen wird.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Wir bekennen uns zu einer gesellschaftlich verantwortlichen Unternehmensführung, indem wir die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen unserer geschäftlichen Tätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt berücksichtigen und fortwährend bestrebt sind, diese in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen.

Wir handeln im Einklang mit allgemein anerkannten Werten und Prinzipien wie Integrität und Legalität und beachten insbesondere die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards, wie sie in unserer Grundsatzerklärung festgehalten sind.

Wir sehen es als unsere selbstverständliche Verantwortung Menschenrechte zu achten und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dies gilt sowohl für unsere eigene Geschäftstätigkeit als auch im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten für unsere Wertschöpfungs- und Lieferketten. Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes werden wir jährlich über unsere Entwicklungen und Vorhaben öffentlich berichten.

 
 

Diese Website verwendet Cookies.
Diese Webseite nutzt neben notwendigen auch nicht notwendige Cookies externer Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Nutzungsverhalten zu sammeln. Personenbezogene Daten werden von uns nicht erhoben und bedürfen, wie z. B. bei der Nutzung von Kontaktformularen, Ihrer expliziten Zustimmung. Sie können dem Einsatz der nicht notwendigen Cookies mit dem Klick auf die Schaltfläche „alle Cookies akzeptieren“ zustimmen oder sich per Klick auf „alle Cookies ablehnen“ dagegen entscheiden. Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Diensten und zum Widerruf finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Dort können Sie ebenfalls Ihre hier getroffenen Einstellungen unter dem Link „Cookie-Einstellungen“ jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich abwählen. Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig und für die Nutzung der Webseite nicht notwendig.