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10.04.2019

Keine Selektion menschlichen Lebens

In einer Debatte beschäftigt sich der Bundestag am 11. April mit dem Umgang vorgeburtlicher Bluttests zur Früherkennung von Erbkrankheiten, wie Trisomie 21, als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die BBT-Gruppe spricht sich dabei für die Würde eines jeden Menschen und gegen eine Selektion menschlichen Lebens aus.

Dr. Albert-Peter Rethmann
Dr. Albert-Peter Rethmann

In Bezug auf die Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes e.V. (DCV), des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) sowie des Sozialdienstes katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) positioniert sich die BBT-Gruppe als katholischer Krankenhausträger gegen eine Zulassung der Pränataldiagnostik als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Gerade in Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die bereits vor zehn Jahren in Deutschland in Kraft getreten ist, betont Dr. Albert-Peter Rethmann, Sprecher der Geschäftsführung der BBT-Gruppe, das Lebensrecht aller Menschen. "Es gilt, die Einteilung eines Menschenlebens in lebenswert und nicht lebenswert und somit eine Selektion des Lebens in unserer Gesellschaft zu verhindern", so Rethmann. Durch den flächendeckenden Einsatz solcher Bluttests könne sowohl die Selbstwahrnehmung der Menschen mit Behinderung als auch die gesellschaftliche Wahrnehmung dieser Menschen negativ beeinflusst werden. Es bestehe die Gefahr einer steigenden Unerwünschtheit behinderten Lebens. Dieser Entwicklung gelte es entgegenzuwirken. So könne beispielsweise eine verbesserte Verzahnung ärztlicher und psychosozialer Beratung eine Entscheidungsfindung werdender Eltern in Konfliktsituationen der Schwangerschaft unterstützen.

Die Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes (DCV) und seiner Fachverbände Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) finden Sie hier:

 
 

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