10.04.2019
In einer Debatte beschäftigt sich der Bundestag am 11. April mit dem Umgang vorgeburtlicher Bluttests zur Früherkennung von Erbkrankheiten, wie Trisomie 21, als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die BBT-Gruppe spricht sich dabei für die Würde eines jeden Menschen und gegen eine Selektion menschlichen Lebens aus.
In Bezug auf die Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes e.V.
(DCV), des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP)
sowie des Sozialdienstes katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF)
positioniert sich die BBT-Gruppe als katholischer Krankenhausträger gegen eine
Zulassung der Pränataldiagnostik als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Gerade in
Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die bereits vor zehn Jahren in
Deutschland in Kraft getreten ist, betont Dr. Albert-Peter Rethmann, Sprecher
der Geschäftsführung der BBT-Gruppe, das Lebensrecht aller Menschen. "Es gilt, die
Einteilung eines Menschenlebens in lebenswert und nicht lebenswert und somit
eine Selektion des Lebens in unserer Gesellschaft zu verhindern", so Rethmann.
Durch den flächendeckenden Einsatz solcher Bluttests könne sowohl die
Selbstwahrnehmung der Menschen mit Behinderung als auch die gesellschaftliche
Wahrnehmung dieser Menschen negativ beeinflusst werden. Es bestehe die Gefahr
einer steigenden Unerwünschtheit behinderten Lebens. Dieser Entwicklung gelte
es entgegenzuwirken. So könne beispielsweise eine verbesserte Verzahnung
ärztlicher und psychosozialer Beratung eine Entscheidungsfindung werdender
Eltern in Konfliktsituationen der Schwangerschaft unterstützen.
Die Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes (DCV) und seiner
Fachverbände Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und Bundesverband
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) finden Sie hier: