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Neue Therapieformen am MVZ Tauberbischofsheim

ACP- und Stoßwellentherapie

Guido Kenner bietet im MVZ Tauberbischofsheim seit ca. einem Jahr die Radiale Stoßwellentherapie an, im September führte er außerdem die ACP-Therapie ein, bei welcher plättchenreiches Plasma aus dem eigenen Blut gewonnen wird und dem Patienten ins Gelenk oder an Sehnenansätze gespritzt werden kann.

„Blutplättchen spielen bei einer Verletzung immer eine entscheidende Rolle, sowohl bei der Blutstillung, als auch bei der Wundheilung“, erklärt Guido Kenner. „Bei der Behandlung von Schäden im Gelenkknorpel oder bestimmten Verletzungen des Bewegungsapparates kommt es darauf an, dass der Körper möglichst konzentriert sogenannte Wachstumsfaktoren ausschüttet, die stimulierend auf Muskel-, Sehnen- und Knochenzellen wirken. Seit kurzem behandeln wir im MVZ Tauberbischofsheim Patientinnen und Patienten mit leichter bis mittelschwerer Arthrose und bestimmten Sportverletzungen mit der sogenannten ACP-Therapie. Sie nutzt das sogenannte Autologe Conditionierte Plasma (ACP), um – nach entsprechender Aufarbeitung – besagten wachstumsstimulierenden Effekt auf Muskel-, Sehnen- und Knochenzellen zu erwirken. Durch dieses Eigenblut-Verfahren kann die Anzahl der Thrombozyten sowie auch die Konzentration der Wachstumsfaktoren signifikant erhöht werden“, so der Orthopäde weiter. Die ACP-Therapie sei eine biologische körpereigene Alternative zur Behandlung von leichter bis mittelschwerer Arthrose (Abnutzungserscheinungen am Gelenkknorpel) und bestimmten Sportverletzungen: „Die Behandlung ist zwar invasiv, kann aber einen operativen Eingriff vermeiden oder wenigstens hinauszögern, insbesondere bei Arthrose“, bekräftigt Kenner. Mit Hilfe einer speziellen Doppelspritze werde eine kleine Menge Blut aus der Armvene entnommen und durch Zentrifugation getrennt. Dabei werde der Teil des Bluts separiert, der die körpereigenen, regenerativen Bestandteile enthält. Die aktiven Bestandteile des Bluts würden nochmals abgetrennt und seien dann bereit zur Injektion in die betroffene Stelle: „Die eingespritzten Blutplättchen beginnen dann an der betroffenen Stelle Wachstumsfaktoren freizusetzen und körpereigene Regenerationsprozesse zu stimulieren. Dies kann auch bei Zerrungen, Faserrissen Sehnenentzündungen oder Bänderrissen hilfreich sein“, erklärt Kenner.

Für viele andere Erkrankungen des Bewegungsapparates nutzt er in seiner Praxis außerdem seit etwa einem Jahr die sogenannte Radiale Stoßwellentherapie: „Die Radiale Stoßwellentherapie ist ein nichtinvasives nebenwirkungsarmes Therapieverfahren. Es kann bei einer Vielzahl an Erkrankungen des Bewegungsapparates angewendet werden, um Beschwerden zu lindern und gegebenenfalls operative Eingriffe zu vermeiden“, erklärt der Orthopäde Guido Kenner. „Seit einem Jahr haben wir gute Erfahrungen mit der Radialen Stoßwellentherapie gesammelt, der Großteil der Patientinnen und Patienten zeigte sich nach der Durchführung mit reduzierten Beschwerden. Eine Spritzenbehandlung oder Operation kann durch die nicht-invasive Behandlung mit der Stoßwelle häufig vermieden werden“, benennt Kenner den Vorteil der neuen Therapie. Von einem Kompressor werde eine Druckwelle erzeugt und mit einem Handstück, das ähnlich wie bei einer Ultraschalluntersuchung auf den betroffenen Körperabschnitt aufgesetzt wird, in die erkrankte Region eingeleitet. Dadurch werden die lokale Durchblutung und der Gewebestoffwechsel gefördert. „So können wir regenerative Heilungsprozesse der erkrankten Körperstruktur anregen. Insbesondere die sogenannte Kaltschulter, Tennisellenbogen, Golferellenbogen, Morbus Dupuytren, Trochanterschmerzsyndrome, Achillessehnentendopathie, Tibiakantensyndrom, Plantarfasziitis/Fersensporn, Myofasziale Schmerzsyndrome und Triggerpunkte behandeln wir sehr erfolgreich mit der Radialen Stoßwellentherapie “, erklärt Kenner. Für ein nachhaltiges Behandlungsergebnis seien mindestens drei Anwendungen in wöchentlichen Abständen erforderlich. Die Behandlung ist eine sogenannte IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung). Einzige Ausnahme ist der plantare Fersensporn, hier werden unter gewissen Voraussetzungen die Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

 
 

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