10.01.2024 | Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur
Der Verband der Privaten Krankenversicherungen hat das Katholische Klinikum Koblenz · Montabaur auch für das Jahr 2024 zu einem Qualitätspartner ernannt. Damit unterstreicht der PKV einmal mehr die besondere Qualität in Medizin und Service am KKM. Die im Sommer 2020 gestartete Qualitätspartnerschaft zwischen PKV und KKM wird damit erfolgreich fortgesetzt.
Hintergrund: Dem Gütesiegel liegen ausschließlich gesetzliche Qualitätsdaten zugrunde, die für alle Patientinnen und Patienten eines Krankenhauses gelten. Sie umfassen zum Beispiel Angaben zur Durchführung von Eingriffen. Somit profitieren privat versicherte Patienten sowie gesetzlich Versicherte von der Qualität in Medizin und Service. Die Daten zur Weiterführung des Gütesiegels werden jährlich aktualisiert.
„Die Ernennung als Qualitätspartner, und dies nun schon zum vierten Mal in Folge, ist ein wertvolles Signal der Bestätigung für unser Tun und Handeln“, sagt Annette Schaade, Kaufmännische Direktorin am KKM. „Die Qualitätspartnerschaft ist für uns wichtiger Beleg für die von uns gebotene hohe medizinische Qualität sowie die damit verbundenen Rahmenbedingungen. Unser Dank gilt all unseren Mitarbeitenden in den unterschiedlichsten Bereichen, von der Medizin über die Pflege bis hin zur Verwaltung, denn ohne deren hohes Engagement wäre ein solcher Qualitätsstandard nicht möglich.“
Der
Verband der Privaten Krankenversicherung schreibt zur Qualitätspartnerschaft
auf seiner Homepage: „Durch die Qualitätspartnerschaft wird eine besondere
medizinische Qualität in ausgewählten und wichtigen Leistungsbereichen des
Qualitätspartners bestätigt. Zu deren Nachweis werden die Qualitätsdaten der
Krankenhäuser nach der Systematik der gesetzlichen Qualitätssicherung im
Krankenhaus herangezogen. Ergänzend kann auch auf weitere etablierte Systeme
der Qualitätsmessung zurückgegriffen werden. Daneben zeichnen sich die
Qualitätspartner der PKV durch einen überdurchschnittlich guten Service bei der
Wahlleistung Unterkunft aus. Erfreulich ist, dass hier seit einiger Zeit eine
Bereitschaft zu Leistungsverbesserungen zu beobachten ist, die der Verband
tatkräftig unterstützt. Eine weitere Voraussetzung ist schließlich, dass keine
abrechnungs- und leistungsrechtlichen Fragen und Schwierigkeiten vorliegen bzw.
im Vorfeld einer Vereinbarung geklärt werden können.“