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Corona-Regeln weiter verschärft

Corona-Regeln weiter verschärft

Am Montag, 11. Januar ist die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit verschärften Regelungen in Kraft getreten. Besuche sind im Hohenloher Krankenhaus weiterhin leider nicht möglich. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen werden unverzichtbare Begleitpersonen unter strengen Auflagen zugelassen.

Externe Personen sind ausnahmensweise zugelassen:

  • bei der Begleitung von sterbenden Patienten,
  • bei der Begleitung von minderjährigen Kindern,
  • bei der Begleitung von hilfsbedürftigen Patienten,
  • bei der Begleitung von Schwangeren während der Geburt.

Negativer Corona-Test
Diese Begleitpersonen müssen einen negativen Corona-Test nachweisen, der nicht älter ist als 48 Stunden (Antigen-Schnelltest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test). Liegt kein aktueller Test vor, werden die Personen direkt nach dem Betreten abgestrichen und getestet. Erst nach einem negativen Testergebnis ist der Zugang zu den Stationen und medizinischen Bereichen erlaubt.

FFP2-Maske ist Pflicht
Alle Patienten und Begleitpersonen müssen außerdem während ihres Aufenthalts im Krankenhaus eine FFP2-Maske tragen.
- Notfall-Patienten sowie stationäre Patienten erhalten die FFP2-Masken im Krankenhaus kostenlos.
- Patienten, die zu einem ambulanten Termin kommen, bringen die FFP2-Maske bitte von zu Hause mit. Dies gilt auch für die Begleitpersonen und die Besucher, die in den genannten Ausnahmefällen ins Krankenhaus kommen dürfen. Bei Bedarf können die Masken auch an der Information für 4.- Euro pro Stück erworben werden.

Begleitung während der Geburt
Männer dürfen weiterhin ihre Partnerin zur Geburt ins Hohenloher-Krankenhaus begleiten. Die Gebärende und ihre Begleitperson werden im Kreißsaal abgestrichen und auf eine Infektion mit dem Corona-Virus getestet. Wird die Begleitperson positiv getestet, muss sie das Krankenhaus verlassen. Nach der Geburt darf der Partner so lange im Kreißsaal bleiben, bis die Mutter auf die geburtshilfliche Station verlegt wird. So hat der Vater die Möglichkeit, die ersten wichtigen Stunden gemeinsam mit Mutter und Kind zu erleben und kann auch beim Bonding ersten Kontakt zum Neugeborenen aufnehmen. Besuche auf der geburtshilflichen Station sind zurzeit leider nicht möglich.

Regelung für weitere externe Personen
Auch weitere externe Personen müssen sich beim Betreten des Krankenhauses einem Antigen-Schnelltest unterziehen oder einen negativen Schnelltest nachweisen. Dazu zählen z.B. Mitarbeitende von Sanitätshäusern, Service-Mitarbeitende und Handwerker von externen Firmen. Der negative Corona-Test darf nicht älter sein als 48 Stunden (Antigen-Schnelltest) bzw. nicht älter sein als 72 Stunden (PCR-Test).
Ausnahme von dieser Regel: Die externe Person betritt das Krankenhaus nur um an der Information etwas abzugeben oder abzuholen.

Arztpraxen im Gebäude
Patienten, die zu den Arztpraxen im Gebäude gehen, informieren sich bitte direkt bei der jeweiligen Arztpraxis über die dort geltenden Regeln. Während ihres Aufenthalts im Krankenhaus-Gebäude müssen diese Patienten ebenfalls eine FFP2-Maske tragen.

 
 

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