15.01.2021 | Hohenloher Krankenhaus
Am Montag, 11. Januar ist die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit verschärften Regelungen in Kraft getreten. Besuche sind im Hohenloher Krankenhaus weiterhin leider nicht möglich. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen werden unverzichtbare Begleitpersonen unter strengen Auflagen zugelassen.
Externe Personen sind ausnahmensweise zugelassen:
Negativer Corona-Test
Diese Begleitpersonen
müssen einen negativen Corona-Test nachweisen, der nicht älter ist als 48 Stunden
(Antigen-Schnelltest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test). Liegt kein aktueller Test
vor, werden die Personen direkt nach dem Betreten abgestrichen und getestet.
Erst nach einem negativen Testergebnis ist der Zugang zu den Stationen und
medizinischen Bereichen erlaubt.
FFP2-Maske ist Pflicht
Alle
Patienten und Begleitpersonen müssen außerdem während ihres Aufenthalts im
Krankenhaus eine FFP2-Maske tragen.
- Notfall-Patienten
sowie stationäre Patienten erhalten die FFP2-Masken im Krankenhaus kostenlos.
- Patienten,
die zu einem ambulanten Termin kommen, bringen die FFP2-Maske bitte von zu
Hause mit. Dies gilt auch für die Begleitpersonen und die Besucher, die in den
genannten Ausnahmefällen ins Krankenhaus kommen dürfen. Bei Bedarf können die
Masken auch an der Information für 4.- Euro pro Stück erworben werden.
Begleitung während der Geburt
Männer dürfen
weiterhin ihre Partnerin zur Geburt ins Hohenloher-Krankenhaus begleiten. Die
Gebärende und ihre Begleitperson werden im Kreißsaal abgestrichen und auf eine
Infektion mit dem Corona-Virus getestet. Wird die Begleitperson positiv
getestet, muss sie das Krankenhaus verlassen. Nach der Geburt darf der Partner
so lange im Kreißsaal bleiben, bis die Mutter auf die geburtshilfliche Station
verlegt wird. So hat der Vater die Möglichkeit, die ersten wichtigen Stunden
gemeinsam mit Mutter und Kind zu erleben und kann auch beim Bonding ersten
Kontakt zum Neugeborenen aufnehmen. Besuche auf der geburtshilflichen Station
sind zurzeit leider nicht möglich.
Regelung für weitere externe Personen
Auch weitere externe
Personen müssen sich beim Betreten des Krankenhauses einem Antigen-Schnelltest
unterziehen oder einen negativen Schnelltest nachweisen. Dazu zählen z.B. Mitarbeitende
von Sanitätshäusern, Service-Mitarbeitende und Handwerker von externen Firmen.
Der negative Corona-Test darf nicht älter sein als 48
Stunden (Antigen-Schnelltest) bzw. nicht älter sein als 72
Stunden (PCR-Test).
Ausnahme von dieser Regel: Die externe
Person betritt das Krankenhaus nur um an
der Information etwas abzugeben oder abzuholen.
Arztpraxen
im Gebäude
Patienten, die zu den Arztpraxen im Gebäude gehen, informieren sich bitte direkt bei der jeweiligen Arztpraxis über die dort geltenden Regeln. Während ihres Aufenthalts im Krankenhaus-Gebäude müssen diese Patienten ebenfalls eine FFP2-Maske tragen.