15.12.2020 | Das Caritas Bad Mergentheim
Patientinnen und Patienten im Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim können unter strengen Auflagen besucht werden. Pro Patient ist nur ein Besucher pro Tag für maximal eine Stunde erlaubt (1-1-1-Besucherregel). Diese Person muss festgelegt Bis auf weiteres ist im Caritas-Krankenhaus nur ein vorher festgelegter Besucher pro Patient zugelassen, die Angehörigen müssen sich also absprechen und sich auf eine Besuchsperson einigen. Dieser Besucher muss sich im Eingangsbereich ausweisen und einen Fragebogen ausfüllen. Dieser Fragebogen zum Ausdrucken hinterlegt. Besucher, die zu einer Risikogruppe gehören oder grippeähnliche Symptome zeigen, müssen auf den Besuch verzichten. Besuchszeit ist täglich von 14 bis 19 Uhr, letzter Einlass 18:30 Uhr.
Diese Maßnahme dient dem Schutz der Patienten sowie der Mitarbeitenden vor einer Infektion mit dem Corona-Virus. Die Regelungen gelten für unverzichtbare Begleitpersonen und Bescuherinnen und Besucher.
FFP2-Maske ist Pflicht
Die
Begleitperson und Besucherinnen und Besucher müssen sich beim Betreten des Krankenhauses registrieren lassen und
einen Fragebogen ausfüllen. Bei Anzeichen einer Erkältung oder Kontakt zu
SARS-CoV-2 positiven Personen wird der Zutritt untersagt. Dies gilt auch für
Begleiter einer Schwangeren bei der Geburt. Zum Selbstschutz, aber auch zum
Schutz des medizinischen Personals sowie der Patienten müssen alle
Begleitpersonen im Krankenhaus eine FFP2-Maske ohne Ventil tragen und einen
Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten.
Ambulante Termine bleiben bestehen
Patinetinnen und Patienten können nach wie vor dringende ambulanten Termine im Caritas-Krankenhaus wahrnehmen. Dabei
müssen auch die Patienten eine FFP2-Maske tragen. Falls die Patienten oder
Begleitpersonen keine FFP2-Maske dabeihaben, können sie eine FFP2-Maske für den
Preis von 4.- € am Eingang kaufen. Von dieser Summe gehen zwei Euro als Spende
an den Förderverein des Caritas-Krankenhauses.
Tests auf Corona-Infektion
Patienten mit einem geplanten stationären Eingriff werden nur mit einem negativen PCR-Test
aufgenommen. Notfallpatienten erhalten einen Antigenschnell-Test und werden bis
zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses auf der Isolierstation behandelt. Auch allen
Mitarbeitenden werden Schnelltest und
regelmäßige Reihenuntersuchungen angeboten.
Begleitung bei der Geburt
Eine besondere
Situation ist die Aufnahme von Schwangeren während der Geburt.
Der Partner der Schwangeren darf während der Geburt mit in den Kreißsaal
kommen, wenn er keine Erkältungsanzeichen hat und auch nicht mit positiv
getesteten Personen Kontakt hatte. Dies muss er schriftlich bestätigen. Auch er muss eine FFP2-Maske tragen. Die
Schwangere und ihre Begleitperson werden im Kreißsaal außerdem mittels Schnelltest auf
SARS-CoV-2 getestet. Nach der Geburt darf der Partner so lange im Kreißsaal
bleiben, bis die Mutter auf die geburtshilfliche Station verlegt wird.