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Absolutes Besuchsverbot

Absolutes Besuchsverbot

Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden gilt ab Samstag, 20. Juni 2020 im Brüderkrankenhaus St. Josef erneut ein generelles Besuchsverbot.

Das hat der Krisenstab beschlossen. Grund ist das Infektionsgeschehen im Kreis Gütersloh und das damit verbundene Risiko stark ansteigender Infektionsraten.

 
 

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