Ihr Arzt hat Sie oder Ihren Angehörigen zu einer stationären Behandlung ins Hohenloher Krankenhaus überwiesen? Die Terminvergabe erfolgt über die einzelnen Abteilungssekretariate.
Wir möchten, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen.
Unsere Zentralaufnahme finden Sie im
Krankenhaus Öhringen im 1. Obergeschoss.
Bitte halten Sie Ihre Krankenkassenkarte und Ihren Überweisungsschein bereit. Wenn Sie eine
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellt haben, bringen Sie diese
bitte in Kopie mit und geben Sie sie bei der Aufnahme auf der Station zum
Verbleib in Ihrer Patientenakte ab.
Die Gebühr für die Nutzung von Telefon und Fernseher entrichten Sie bitte an der Information im Erdgeschoss.
Da die Patientenzimmer in der Regel nicht verschlossen werden können, bitten wir Sie, Wertsachen sowie Bargeld nicht offen im Zimmer liegen zulassen. Deponieren Sie diese entweder in Ihrem abschließbaren Schrank oder geben Sie diese im Stationszimmer zur Verwahrung ab.
Eine Haftung für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum, insbesondere von Wertsachen und Geld, kann nicht übernommen werden.
Dies gilt gleichermaßen für mitgebrachte Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte und Prothesen. Es ist uns nicht möglich, zurück gelassene persönliche Gegenstände über einen Zeitraum von drei Monaten hinaus aufzubewahren.
Bei einer geplanten Aufnahme vereinbart Ihr behandelnder Arzt mit uns den Termin. Sie erhalten von ihm einen Einweisungsschein.
Gleich zu Beginn der Behandlung benötigen wir einige persönlichen Daten.
Bringen Sie bitte unbedingt Ihre Versichertenkarte mit.
Bei einem operativen Eingriff ist ein Termin zur vorstationären Diagnostik und ggfs. ein Gespräch mit dem Anästhesisten zu vereinbaren. Wichtig ist für uns, die Medikamente zu kennen, die Sie regelmäßig einnehmen. Falls Sie Vorbefunde vom Hausarzt und/oder einen Allergiepass haben, bringen Sie diesen bitte mit.
Melden Sie sich bitte am Aufnahmetag bei der Information. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne über wahlärztliche Leistungen, wie z.B. die Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer, Telefon am Bett etc. .
Es steht ein Patientenbett für Sie bereit, das
Stationspersonal überprüft Ihre Vitalfunktionen und Ihre Krankenakte und
bereitet Sie auf die Operation vor (Medikamente, Thrombosestrümpfe,
ggf. Rasur, etc.). Ihre persönlichen Gegenstände können Sie dort abgeben. Diese werden bis zu Ihrem Eintreffen auf dem Stationszimmer sicher verwahrt.
Praktische Tipps für den Tag der Entlassung
Wir freuen uns, wenn es Ihnen wieder besser geht und Sie das Krankenhaus verlassen können. Den Zeitpunkt für die Entlassung bestimmt Ihr Arzt. Bei einer Entlassung auf eigenen Wunsch übernehmen Sie selbst die Verantwortung für mögliche Risiken.
Schon bei Ihrer Aufnahme denken wir daran, dass Sie auch nach Ihrem Krankenhausaufenthalt gut versorgt werden. Deshalb haben wir ein Entlassmanagement eingerichtet und besprechen mit Ihnen schon während ihres Aufenthalts, wie es nach der Entlassung für Sie weitergehen soll. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung zu organisieren. In bestimmten Fällen ist z.B. eine Anschlussversorgung in einer Reha-Klinik erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern; oder es ist notwendig, die häusliche Pflege für die Zeit nach der Entlassung zu organisieren. Unser Sozialdienst berät Sie gerne und vermittelt Ihnen ambulante und stationäre Angebote, die Sie nach dem Krankenhaushausaufenthalt unterstützen können. Falls erforderlich, können wir in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel und Häusliche Krankenpflege verordnen oder die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Dafür brauchen wir allerdings vorab ihr Einverständnis. Sie können sich die Einverständniserklärung hier herunterladen.
Hier finden Sie außerdem weitere Informationen zum Entlassmanagement.
Sie erhalten vom Stationsarzt einen Entlassbrief mit den wichtigsten Angaben zur Diagnose, den verordneten Medikamenten und der weiteren Behandlung. Diesen Brief geben Sie bitte an Ihren Hausarzt oder behandelnden Facharzt weiter.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihre persönlichen Gegenstände mitzunehmen und am Entlasstag das Telefon abzumelden.
Entlassung am Entlasstag bis 10:30 Uhr.
Wir wünschen Ihnen weiterhin Gesundheit und alles Gute!
Liebe Patientin, lieber Patient,
schon bei Ihrer Aufnahme denken wir daran, dass Sie auch nach Ihrem Krankenhausaufenthalt bestens versorgt werden. Daher haben wir alle wichtigen Informationen über die Regelgung Ihrer weiteren Versorgung hier für Sie zusammengestellt.
Bei Rückfragen oder für weitere Informationen können Sie sich gerne an einen Ansprechpartner bei uns vor Ort wenden.
Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Krankenoder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.
Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus
dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.
Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das
Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen
abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.
Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.
Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z.B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/ Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.
Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene
Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen.
Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.
Die Einwilligung ist freiwillig. Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen.
Der Widerruf gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser beim Krankenhaus bzw. der Kranken-/Pflegekasse eingeht. Er hat keine Rückwirkung. Die Verarbeitung Ihrer Daten bis zu diesem Zeitpunkt bleibt rechtmäßig.
Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/ Pflegekasse gern weitere Auskünfte.
Alle Beipackzettel-Informationen zu Ihren Medikamenten finden Sie auf folgenden Webseiten:
Hohenloher Krankenhaus Öhringen
Tel: 07941 692-0
Fax: 07941 692 - 222
info@hohenloher-krankenhaus.net