Liebe Patientin, lieber Patient!
So heißt es in unserem Leitbild. Deshalb haben wir ein Ethikkomitee eingerichtet, dem MitarbeiterInnen aller Berufsgruppen angehören. Zwei Mitglieder sind ausgebildete Berater für Patientenverfügungen.
Das Ethikkomitee tritt alle drei Monate zusammen und hat drei Aufgaben:
Es erarbeitet Empfehlungen für ethische Problemstellungen, die dann durch das Direktorium in Leitlinien allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden können. Es schafft so die Grundlagen für ethische Fallbesprechungen. Es organisiert Fortbildungen zu ethischen Themen (wie z. B. Patientenverfügungen, Organtransplantation, Therapiezielbestimmung, Spannungsfeld von persönlicher Freiheit und Fürsorge). Zudem hat jede/r die Möglichkeit, ethische Fragestellungen an das Komitee zu richten.
Die Beratungen des Ethikkomitees behandeln grundlegende Fragen des klinischen Alltags:
Häufig sehen sich die behandelnden Ärzte mit komplexen Entscheidungsprozessen konfrontiert, die mehr erfordern als medizinisches Fachwissen: Was tun, wenn die Medizin helfen kann, der Patient das aber nicht will? In solchen Fällen kann jeder Mitarbeiter eine ethische Fallbesprechung einberufen. Dort werden dann - von einem neutralen Moderator begleitet - die Fakten zusammengetragen und unter Einbezug der verschiedenen Berufsperspektiven im Konsens mit dem erklärten oder mutmaßlichen Willen der Patientin oder des Patienten erörtert. Als Gesprächsergebnis wird eine Empfehlung an den behandelnden Arzt ausgesprochen.
Das Gemeinschaftskrankenhaus Bonn ist eine von rund 150 der insgesamt 2.200 deutschen Kliniken, die ein Ethikkomitee haben.
Teilnehmer der Podiumsdiskussion zum Jubiläum bestätigen hohe Bedeutung der ethischen Fallbesprechungen.
Seit zehn Jahren setzen sich Mitarbeitende aus den Bereichen Medizin, Pflege, Seelsorge, Sozialarbeit sowie anderen Berufsgruppen im Ethikkomitee regelmäßig mit den Grenzbereichen von Medizin und Pflege auseinander. Dies wurde anlässlich des Jubiläums von Experten für Ethik in der Medizin sowie aus der ärztlichen und pflegerischen Praxis bei einer Podiumsdiskussion zum Thema "Reanimation - ethische Abwägungen des Verzichts" veranschaulicht.
Die
Entscheidung, ob ein Patient wiederbelebt werden soll oder nicht, gehört zu den
schwierigsten, vor die Intensivmediziner gestellt werden. Im Mittelpunkt der
Diskussion stand die Frage, wie in einem solchen Fall die Fürsorgepflicht des
Arztes und die Autonomie des Patienten, d.h. sein (mutmaßlicher) Wunsch, in
Einklang zu bringen sind. Intensivmediziner Dr. Federico Cuadra erklärte, dass
es für den Arzt eine Gewissensentscheidung sei: "Auch wenn die Angehörigen mit
Klage wegen unterlassener Hilfeleistung drohen, darf ich keine nicht angezeigte
Wiederbelebung machen." Fachwissen und
Ethik gäben dem Arzt die innere Stabilität und damit die Kraft,
Aussichtslosigkeit zu konstatieren. Christoph Bremekamp, Krankenhausoberer und
Mitglied des Ethikkomitees, erläuterte, wie die ethische Fallbesprechung den
Arzt im komplexen Entscheidungsprozess unterstützt: Bei dieser kurzfristig
einberufenen Beratung, an der neben den Ärzten auch die Pflegenden teilnehmen, werden
die Fakten aus allen Perspektiven betrachtet und dann eine Empfehlung
abgeleitet. Dies habe sich bewährt.