"Alle Krankenhäuser werden durch das Krankenhausstrukturgesetz in Kollektivhaftung für mögliche, punktuelle Strukturanpassungsbedarfe genommen. Die Leistungserbringer in Pflege und Medizin werden mit Misstrauen und Diffamierung überzogen.
Stationäre Gesundheitsversorgung als Teil der Daseinsvorsorge ist nach wie vor Aufgabe des Staates. Wenn freigemeinnützige und private Träger sich unter dem Druck aus der Versorgung zurück ziehen, steht der Staat vor dem Scherbenhaufen einer verfehlten Politik."