In kirchlichen oder caritativen
Einrichtung gibt es eine Mitarbeitervertretung (MAV). Ihre gewählten Mitglieder
vertreten die Interessen der MitarbeiterInnen gegenüber den Dienstgebern.
Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung
(MAVO). Diese wird als Rahmenordnung von den deutschen Bischöfen verabschiedet
und vom jeweiligen Diözesanbischof in Kraft gesetzt. Ihre Regelungen sind
kirchenrechtlich verbindlich und gelten für alle Einrichtungen eines Bistums.
Die MAV fungiert als Bindeglied
zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer, hierbei ist laut MAVO eine
vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung
Grundlage allen Handelns. Die MAV kann keine Rechtsberatung sein, hilft aber
bei Konflikten und setzt sich dafür ein, dass bestehende Verordnungen und
Richtlinien eingehalten werden.
Die Wahlen finden alle vier Jahre
statt. Die aktuelle MAV des Katholischen Klinikum besteht aus 19 Mitgliedern.