Zur Unternehmensseite
28.12.2020 / aktualisiert 08.06.2021

Schutzmaßnahmen sollten weiterhin beachtet werden

Covid-19-Impfung bei Krebs

Die Klinik für Hämatologie und Onkologie des Brüderkrankenhauses St. Josef Paderborn empfiehlt in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) und der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) die Impfung gegen Covid-19 ausdrücklich und bevorzugt für Patienten mit einer Krebserkrankung.

Dr. Tobias Gaska
Dr. Tobias Gaska

„Dies gilt insbesondere bei aktiver Erkrankung und wenn in absehbarer Zeit eine Chemo- und/oder Antikörpertherapie erforderlich ist“, sagt Dr. Tobias Gaska, Chefarzt der Klinik für Hämatologie und Onkologie am Brüderkrankenhaus St. Josef Paderborn. Eine offene Frage ist, ob Patienten mit einem geschwächten Immunsystem schlechter auf die Impfung ansprechen. Hier könnten vor allem Patienten unter einer Therapie mit Anti-CD20-Antikörpern wie zum Beispiel Rituximab und Obinutuzumab und Patienten nach einer Stammzelltransplantation betroffen sein. „Möglicherweise kann es deshalb in diesen besonderen Situationen sinnvoll sein, mit der Impfung drei bis sechs Monate nach der letzten Antikörpergabe bzw. nach der Stammzelltransplantation zu warten. In jedem Fall ist der beste Zeitpunkt für die Impfung mit Ihrem behandelnden Onkologen abzustimmen“, so Dr. Gaska.

Wirkung der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe

Aktuell stehen in Deutschland vier Impfstoffe (Biontech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Janssen (Johnson & Johnson)) zur Verfügung. Alle vier Impfstoffe bieten einen hervorragenden Schutz vor schweren Covid-19-Verläufen. Bei der Betrachtung der Wirksamkeit ist immer zu berücksichtigen, dass es ganz vorrangig darum geht, die wirklich schweren Verläufe von Covid-19 zu verhindern. Obwohl also z.B. der AstraZeneca Impfstoff in der zur Zulassung führenden Studie das Risiko an Covid-19 zu erkranken nicht ganz so stark senken konnte wie der Impfstoff von Biontech/Pfizer, bleibt er ein exzellenter Impfstoff, denn keiner der Studienteilnehmer, weder in den Zulassungsstudien der mRNA-Impfstoffe noch in der zur Zulassung führenden Studie des AstraZeneca-Impfstoffes, musste wegen Covid-19 stationär aufgenommen werden oder ist an Covid-19 gestorben. Schwere Verläufe werden somit definitiv von allen Impfstoffen zuverlässig verhindert. Anders gesagt schützt der AstraZeneca-Impfstoff zwar nicht ganz so gut vor harmlosem Husten wie die mRNA-Impfstoffe, verhindert aber sehr zuverlässig schwere, zu stationären Aufnahmen oder gar zum Tod führende Covid-19-Verläufe. Nach derzeitigem Kenntnisstand gilt dies auch für Infektionen durch die bisher in Deutschland relevanten Virusmutanten.

Diese Nebenwirkungen sind bekannt

Die Verträglichkeit der jetzt zugelassenen Impfstoffe ist gut. Allerdings treten bei vielen Impflingen Schmerzen an der Injektionsstelle auf. Im Laufe der nächsten 24-48 Stunden kann es zu einer in der Regel nur kurz anhaltenden Impfreaktion in Form von Müdigkeit (Fatigue), Kopfschmerzen und seltener auch Fieber kommen. Bei den mRNA-Impfstoffen sind die Reaktionen häufig nach der zweiten Impfung heftiger als nach der ersten, bei dem AstraZeneca-Impfstoff ist es genau umgekehrt. Impfstoffe reichern sich nicht, wie es bei Medikamenten möglich ist, im Körper an, sondern werden schnell abgebaut. Langzeit-Nebenwirkungen, also Nebenwirkungen, die erst Monate bis Jahre nach einer Impfung auftreten, sind bei Impfungen deshalb bisher generell nicht aufgetreten und demgemäß auch für die Covid-19-Impfungen nicht zu erwarten.

Eine seltene Nebenwirkung, die den AstraZeneca und den Janssen-Impfstoff betrifft, ist das Auftreten von Thrombosen in Kombination mit einem Abfall der Blutplättchen (Thrombopenie). Diese schwere, teilweise tödlich verlaufende Nebenwirkung wurde überwiegend bei Frauen im Alter ≤55 Jahren beobachtet. Es wird deshalb empfohlen, AstraZeneca bzw. Janssen erst ab einem Alter von ≥60 Jahre zu verwenden. Trotzdem bleibt der Einsatz der Impfstoffe unterhalb dieser Altersgrenze nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch den Patienten möglich.

Die Sorge vor weiteren seltenen Nebenwirkungen ist wahrscheinlich unbegründet. Da inzwischen Millionen Impfdosen weltweit verabreicht wurden, wären weitere sehr seltene Nebenwirkungen inzwischen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit aufgefallen.

„Da der Impfschutz nicht hundertprozentig ist und vielleicht bei Krebspatienten sogar weiter abgeschwächt sein könnte, ist es unbedingt erforderlich, dass die empfohlenen Schutzmaßnahmen weiterhin beachtet werden“, empfiehlt der Onkologe.

Wie lange hält der Impfschutz?

Es ist derzeit unklar, wie lange der Impfschutz anhält. Um langfristig gegen Covid-19 geschützt zu sein, könnten, ähnlich wie bei anderen Erkrankungen, regelmäßige Auffrischimpfungen notwendig sein. Bei weiteren Mutationen des Virus könnte es auch sinnvoll sein, im Verlauf den Impfstoff anzupassen. Erfreulicherweise wäre eine solche Anpassung mit den modernen genetischen Impfstoffen vergleichsweise einfach durchzuführen. Weitere Erfahrungen bleiben abzuwarten, bis hier genauere Aussagen gemacht werden können. Gemäß derzeitigen Empfehlungen sollten ehemals an COVID-19 erkrankte Personen etwa 6 Monate nach Genesung geimpft werden.

Ist es sinnvoll den Impfschutz durch Blutuntersuchungen zu überprüfen?

Der Gedanke liegt nahe, dass die Bestimmung der SARS-CoV-2 Antikörper im Serum darüber Auskunft geben könnte, ob durch die Impfung eine Immunität gegen das Virus erreicht wurde. Wichtig ist hier zu wissen, dass dies bisher nicht hinreichend überprüft wurde, so dass überhaupt nicht bekannt ist, ob niedrige Antikörpertiter fehlende Immunität und hohe Antiköpertiter sichere Immunität bedeuten. Völlig außer Acht gelassen bleibt bei der Bestimmung von Antikörpern auch die zelluläre Immunabwehr, die aber bei dem Aufbau von Immunität gleichfalls eine große Rolle spielt. Da man also aus den Ergebnissen einer Messung der SARS-CoV-2 Antikörper keinerlei Empfehlungen für das weitere Vorgehen ableiten kann, wird derzeit eine routinemäßige Bestimmung von Antiköpern zur Überprüfung der Immunität nicht empfohlen. Hier bleibt die weitere Entwicklung mit den daraus resultierenden Empfehlungen abzuwarten.

Besonderheiten für Patienten mit bösartigen Erkrankungen

Patienten mit bösartigen Erkrankungen wird eine Impfung vorrangig empfohlen. Es gibt keine krebsspezifischen Kontraindikationen gegen eine COVID-19-Schutzimpfung. Insbesondere stellen aktuelle oder stattgehabte Tumortherapien keine Kontraindikation dar.

Empfohlene Patientengruppen

Besonders wichtig ist die Impfung für folgende Patientengruppen:

Patienten mit malignen hämatologischen Erkrankungen, insbesondere mit:

  • Akuten und Chronischen Leukämien
  • Malignen Lymphomen
  • Multiplem Myelom
  • Patienten mit fortgeschrittenen soliden Tumoren, deren Erkrankung nicht in Remission ist oder deren Remissionsdauer < 5 Jahre beträgt.
  • Patienten vor, unter oder nach einer Chemotherapie, einer gezielten Therapie und/oder einer Immuntherapie

Bedeutsam ist, dass generell von einer Reduktion der Effektivität der Impfung bei Patienten mit bösartigen Erkrankungen auszugehen ist, die je nach zugrundeliegender Erkrankung und Therapie gering oder sehr stark ausgeprägt sein kann. Hier sind vor allem Patienten unter einer Therapie mit Anti-CD20-Antikörpern (z.B. Rituximab, Obinutuzumab), BTK- oder BCL-2-Inhibitoren (z.B. Ibrutinib, Venetoclax) und Patienten nach einer Stammzelltransplantation zu nennen. Ist die Impfung in solchen Situationen nicht vor Einleitung der Therapie möglich, kann es deshalb sinnvoll sein, mit der Impfung 3-6 Monate nach der letzten Medikamentengabe bzw. nach der Stammzelltransplantation zu warten. Es muss betont werden, dass diese Empfehlung auf der Annahme beruht, dass kein oder nur ein abgeschwächter Impfschutz aufgebaut wird. Hinweise für schädliche Auswirkungen einer Covid-19-Impfung in diesen Situationen haben sich definitiv nicht ergeben. In jedem Fall ist der beste Zeitpunkt für die Impfung mit Ihrem behandelnden Hämatologen/Onkologen abzustimmen.

Beibehaltung der Schutzmaßnahmen

Unbedingt erforderlich ist es, dass die empfohlenen Schutzmaßnahmen weiterhin beachtet werden. Eine Aufhebung der Kontaktbeschränkungen ist wahrscheinlich nur sicher für den Kontakt mit gesunden Geimpften, bei denen ein Impfschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegt. Bei Kontakt mit anderen geimpften Krebspatienten oder aus anderem Grund immunsupprimierten Patienten ist diese Sicherheit nicht gegeben.

Bescheinigungen für Patienten mit bösartigen Erkrankungen

Nach aktueller Rechtsverordnung haben, neben Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, Patienten mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt, Anspruch auf eine Schutzimpfung mit hoher Priorität (Kategorie 2). Hierfür bedarf es einer Bescheinigung, die sie von uns erhalten können. Allerdings wird ab dem 7. Juni 2021 in Arztpraxen bundesweit die Priorisierung aufgehoben, so dass zumindest in den Arztpraxen dann Bescheinigungen nicht mehr notwendig sein dürften.

Weitere Artikel zum Thema:

 
 

Diese Website verwendet Cookies.
Diese Webseite nutzt neben notwendigen auch nicht notwendige Cookies externer Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Nutzungsverhalten zu sammeln. Personenbezogene Daten werden von uns nicht erhoben und bedürfen, wie z. B. bei der Nutzung von Kontaktformularen, Ihrer expliziten Zustimmung. Sie können dem Einsatz der nicht notwendigen Cookies mit dem Klick auf die Schaltfläche „alle Cookies akzeptieren“ zustimmen oder sich per Klick auf „alle Cookies ablehnen“ dagegen entscheiden. Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Diensten und zum Widerruf finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Dort können Sie ebenfalls Ihre hier getroffenen Einstellungen unter dem Link „Cookie-Einstellungen“ jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich abwählen. Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig und für die Nutzung der Webseite nicht notwendig.