Das Pflegestärkungsgesetz II ist seit Jahresbeginn wirksam. Dadurch haben Versicherte Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote in voll- und teilstationären Senioreneinrichtungen. Für viele Pflegebedürftige könnte dadurch die Tagespflege interessanter werden. Was das genau ist und wie man das Richtige findet, erläutert Daniel Knopp. Er leitet das Seniorenzentrum der Barmherzigen Brüder in Trier sowie den Fachbereich Seniorendienste in der BBT-Gruppe.
Daniel Knopp: Das sind Angebote für pflegebedürftige Menschen, die normalerweise zu Hause leben und auch dort betreut werden - meist von Angehörigen. Allerdings sind diese nicht immer rund um die Uhr verfügbar, sie haben berufliche oder andere Verpflichtungen. Um Angehörige in dieser Situation zu entlasten, gibt es die Möglichkeit, dass die pflegebedürftige Person stundenweise - tagsüber oder nachts - in einer Senioreneinrichtung betreut wird. In welchem Umfang das geschieht, ist sehr unterschiedlich. Um einmal bei der Tagespflege zu bleiben: Manche Menschen verbringen zehn Stunden in der Einrichtung, andere nur sechs. Die einen kommen einmal in der Woche, andere an mehreren Tagen. Das hängt ganz vom persönlichen Bedarf ab.
Daniel Knopp: Die Kurzzeitpflege ist von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, meistens zwei bis vier Wochen. In dieser Zeit lebt die pflegebedürftige Person tags und nachts in der Senioreneinrichtung, wie ein normaler Bewohner auch. Angehörige haben dann etwa die Möglichkeit, in Urlaub zu fahren.
Daniel Knopp: Der oder die Pflegebedürftige wird morgens vom Fahrservice der Einrichtung zu Hause abgeholt. Dann gibt es - je nach Uhrzeit - ein Frühstück. Anschließend stehen verschiedene Angebote, Aktivitäten und Therapien zur Wahl. Das reicht von Physiotherapie und Sturzprophylaxe über Gedächtnistraining bis hin zu Gesellschaftsspielen und Ausflügen in die Umgebung. Auch die Möglichkeit zum Baden oder Duschen ist gegeben. Natürlich gibt es ein Mittagessen, Kaffee und - je nachdem, wie lange die Person in der Einrichtung bleibt - auch Abendbrot. Und dann geht es mit dem Fahrdienst wieder nach Hause.
Daniel Knopp: Bisher wurden Pflegebedürftige von den Pflegekassen in drei Pflegestufen eingeteilt. Danach wurden dann die Leistungen bemessen. Diese Pflegestufen wurden jetzt durch fünf Pflegegrade ersetzt. Maßgabe des Gesetzgebers war es dabei, dass die Betroffenen durch diese Neueinteilung finanziell bessergestellt werden. Insofern wurden auch die Leistungen der Pflegeversicherung angepasst. Für den Bereich Tagespflege bedeutet das, dass Pflegebedürftige nun viel geringere Zuzahlungen leisten müssen. Meist werden die Pflegekosten komplett von der Versicherung übernommen, ebenso der Fahrdienst. Der Einzelne muss dann nur noch für Unterkunft und Verpflegung bezahlen und einen Investitionsbeitrag leisten. In manchen Fällen können sogar Unterkunft und Verpflegung über die sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen mit der Pflegeversicherungabgerechnet werden.
Daniel Knopp: Ja. Tagespflege ist ein Zusatzangebot, und Kosten werden nicht miteinander verrechnet. Das gilt für ambulante Pflegedienste ebenso wie für Leistungen, die pflegende Angehörige erhalten.
Daniel Knopp: Auf jeden Fall. Durch die neuen Sätze ist die Tagespflege so lukrativ geworden, dass deutlich mehr Menschen dieses Angebot nutzen werden.
Daniel Knopp: Betroffene sollten mindestens Pflegegrad II haben, denn bei Pflegegrad I sind die Zuzahlungen noch immer ziemlich hoch. Ansonsten gibt es keine Personengruppe, die man pauschal ausschließen könnte. Allerdings ist nicht jede Tagespflege für jeden geeignet. Insofern sollte man sich das Angebot im Vorfeld gut ansehen.
Daniel Knopp: Es gibt immer wieder Einrichtungen, die bestimmte Schwerpunkte setzen. Das können zum Beispiel Aktivitäten außerhalb des Hauses sein. Wenn jemand in seiner Mobilität sehr stark eingeschränkt ist, ist das vielleicht nicht das Richtige. Wichtig ist auch die Frage, ob es in der Einrichtung Angebote für demenziell veränderte Personen gibt. Für an Demenz Erkrankte ist das dann sicher der richtige Ort. Ein geistig noch reger älterer Mensch hingegen fühlt sich dort eventuell nicht wohl, weil er dieTagespflege nicht zuletzt zum Gespräch mit anderen nutzen möchte.
Daniel Knopp: Erster Ansprechpartner ist immer die Pflegekasse. Deren Mitarbeiter sind gesetzlich verpflichtet, Informationen über Tagespflegeangebote bereitzuhalten. Oft geschieht das an den sogenannten Pflegestützpunkten. Ich rate den Betroffenen aber dringend sich die entsprechende Einrichtung auch persönlich anzusehen und nach Möglichkeit ein paar Probetage dort zu verbringen. Entsprechende Angebote gibt es in fast allen Senioreneinrichtungen. Und falls es nicht passt, sollte man sich auch nicht scheuen, Nein zu sagen und nach einer anderen, geeigneteren Einrichtung zu suchen.
Daniel Knopp: Laut Gesetz ist es verboten, hier ein Auswahlverfahren etwa nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit durchzuführen. Insofern gilt der Grundsatz: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Daniel Knopp: Ja, das ist in der Tat geplant. Ziel ist es, dass bis Ende 2018 in allen Seniorenpflegeeinrichtungen der BBT-Gruppe ausreichend Plätze in der Tagespflege vorhanden sind.
Das Interview führte Andreas Laska. Fotos: Edouard Olszewski