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18.09.2020

Kein Tabu mehr 

Tod und Sterben sind oft Tabuthemen. „Zu Unrecht, wer sich früh darüber Gedanken macht, hat die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie er am Lebensende versorgt werden möchte“, sagt Heike Kirch vom St. Jakobus Hospiz Saarbrücken. Durch eine deutschlandweit einzigartige Kooperation mit dem ambulanten Hospiz können Bewohner bei den Barmherzigen Brüdern Rilchingen ihre individuellen Wünsche für die Gestaltung ihres Lebensendes festhalten – mit der Gesundheitlichen Versorgungsplanung.

Heike Kirch (li.), GVP-Beraterin des St. Jakobus Hospiz Saarbrücken, spricht mit den Bewohnern über ihre Wünsche und Gedanken rund um die letzte Lebensphase.

Die Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) ist ein freiwilliges Beratungs- und Unterstützungsangebot für Menschen in den Seniorendiensten der Barmherzigen Brüder Rilchingen in Zusammenarbeit mit dem St. Jakobus Hospiz Saarbrücken. „Durch die Kooperation bieten wir eine deutschlandweit einmalige Leistung an, mit der wir einen qualitativen Sprung im Sinne unserer Bewohner gemacht haben“, freut sich Alfred Klopries, Hausoberer der Barmherzigen Brüder Rilchingen. 2019 entwickelte die BBT-Gruppe einen Standard zur Umsetzung der GVP in ihren Einrichtungen. 

Mit Unterstützung von Heike Kirch, ausgebildete GVP-Beraterin des ambulanten Hospizes, äußern die Senioren ihre Vorstellungen, Wünsche, Abneigungen und Ängste in Bezug auf die letzte Lebensphase. Gemeinsam überlegen sie, welche Aspekte von Lebensqualität wichtig sind und welche Maßnahmen sie sich am Lebensende wünschen. Der Austausch über medizinisch-pflegerische Abläufe, die Möglichkeiten und Grenzen medizinischer Behandlung kann genauso Thema sein wie die seelsorgerliche Betreuung und Sterbebegleitung am Lebensende. Dies wird dokumentiert und anschließend an die Pflegekräfte und Ärzte sowie an die Angehörigen weitergegeben, sofern der Bewohner es wünscht.

Entlastung für Angehörige

Die Senioren können damit nicht nur ihren Willen äußern, sondern entlasten auch ihre Angehörigen, denen es in einer emotional belastenden Notfallsituation schwerfällt, zu entscheiden, wie es mit der geliebten Mutter oder dem Vater weitergeht, wenn diese sich nicht mehr selbst äußern können. Zudem schaffe die GVP sowohl für Ärzte als auch für Pflegekräfte Rechtssicherheit, die ihnen die Arbeit leichter macht, erklärt Klopries.

In den meisten privat verfassten Patientenverfügungen stehen Passagen wie „wenn ich mich in der letzten Lebensphase befinde …“ Diese lassen viel Ermessensspielraum, denn es ist schwer zu definieren, wann beispielsweise die letzte Lebensphase beginnt. „Diese allgemein gefassten Formulierungen wollen wir verhindern durch die GVP, bei der wir die Wünsche und Vorstellungen jedes Bewohners individuell erfragen und rechtskräftig festhalten“, erklärt Heike Kirch.

Ich erlebe immer wieder, dass mir Bewohner unter vier Augen Dinge anvertrauen, die sie niemand anderem sagen würden.

Unter vier Augen

Sie spricht neue Bewohner in den Senioreneinrichtungen darauf an, ob sie Interesse an einem Gespräch zur gesundheitlichen Vorsorgeplanung haben. „Die meisten Bewohner antworten mit einem klaren Ja oder Nein auf mein Gesprächsangebot. Bei Bewohnern mit schwerer Demenz wende ich mich gleichzeitig an den gesetzlichen Vertreter“, erklärt sie.

„Bei den anschließenden Beratungsgesprächen erlebe ich immer wieder, dass Bewohner mir unter vier Augen Dinge anvertrauen, die sie niemand anderem sagen würden. Sie genießen die Freiheit, Dinge auszusprechen, die außer mir niemand erfahren wird“, erzählt die ausgebildete GVP-Beraterin. Das alles behandele sie vertraulich. „Es geht aber auch um ganz praktische Dinge: Mancher Weinliebhaber wünscht sich, dass sein Mund mit Wein befeuchtet wird, wenn er nicht mehr schlucken kann“, gibt Heike Kirch einen Einblick in die Praxis.

Mehrere Gespräche

An vieles muss gedacht werden, da reicht ein Gespräch meist nicht aus: Entscheidet sich ein Bewohner, dass er zum Beispiel nicht mehr ins Krankenhaus eingewiesen werden will, muss es eine Fallbesprechung mit dem Hausarzt geben, bei der er den Bewohner oder seine gesetzlichen Vertreter berät und über die Folgen der Entscheidung aufklärt.

Auch Angehörige sind meist bei mindestens einem Gespräch dabei. „Kommt es dabei zu einem Konflikt, beispielsweise weil die Mutter keine Reanimation wünscht, die Tochter jedoch schon, kann die Seelsorge dazu gerufen werden“, erklärt Gertrud Kiefer, Leiterin des St. Jakobus Hospiz. „GVP ist nicht nur ein Zusammenspiel aus Senioren, Angehörigen, Hausarzt und der GVP-Beraterin, sondern es arbeiten alle Berufsgruppen zusammen, um die bestmögliche Versorgung für den Bewohner zu gewährleisten“, fasst Jacirene Hempe zusammen, die gemeinsam mit Heike Kirch die GVP-Gespräche organisiert.

Heike Kirch (li.) und Jacirene Hempe, Palliative Care Fachkraft bei den Barmherzigen
Brüdern Rilchingen, arbeiten eng zusammen, um die Gespräche mit den
Bewohnern individuell vorzubereiten.

Wenn Wünsche sich ändern

„In Stein gemeißelt sind die Angaben natürlich nicht. Verschlechtert sich der Zustand eines Bewohners, informiere ich Frau Kirch, die dann noch mal bei ihm nachfragt, ob alles Festgehaltene noch stimmig ist“, beschreibt Jacirene Hempe. Die Bewohner sprechen Heike Kirch aber auch direkt an, wenn sie ein erneutes Gespräch wünschen. Als externe Beraterin kann sie auch zu einem Bewohner ins Krankenhaus kommen oder mit den Angehörigen zu Hause sprechen „Die Betroffenen nehmen das als sehr wertschätzend wahr, weil sie spüren, dass sie in dieser Situation nicht allein gelassen werden und dass es jemanden gibt, der ihre Vorstellungen kennt. Tod und Sterben sind bei uns keine Tabuthemen mehr“, resümiert Heike Kirch.

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