Zur Unternehmensseite

Zytostatika-Unterweisung nach der Gefahrstoffverordnung

Alle Personen im ärtzlichen und pflegerischen Bereich benötigen einmal jährlich eine Unterweisung.

Termine
Inhalte

Gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung, TRGS 525 und Zytostatika - Richtlinie der Länder müssen alle Personen, die mit Zytostatika umgehen, einmal jährlich mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden.
Zum betroffenen Personenkreis gehört sowohl das ärztliche als auch das pflegerische Personal aller Stationen und Bereichen, die Zytostatika verabreichen. Die Unterweisung erfolgt durch die Apotheke.  

Art der Fortbildung
Kurs
Zielgruppe(n)
Ärzte, Pflegepersonal
Ort
Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim
Kosten
25,- €
Fortbildungspunkte
 
 

Diese Website verwendet Cookies.
Diese Webseite nutzt neben notwendigen auch nicht notwendige Cookies externer Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Nutzungsverhalten zu sammeln. Personenbezogene Daten werden von uns nicht erhoben und bedürfen, wie z. B. bei der Nutzung von Kontaktformularen, Ihrer expliziten Zustimmung. Sie können dem Einsatz der nicht notwendigen Cookies mit dem Klick auf die Schaltfläche „alle Cookies akzeptieren“ zustimmen oder sich per Klick auf „alle Cookies ablehnen“ dagegen entscheiden. Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Diensten und zum Widerruf finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Dort können Sie ebenfalls Ihre hier getroffenen Einstellungen unter dem Link „Cookie-Einstellungen“ jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich abwählen. Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig und für die Nutzung der Webseite nicht notwendig.