Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes 2017 standen wir vor der Herausforderung, die Wirksamkeit unserer Leistungen in unseren Teilhabediensten systematisch zu erfassen. Das Strukturierte Teilhabegespräch (STG) entstand aus dem Bedürfnis, nicht nur die Prozess- und Strukturqualität zu messen, sondern auch den tatsächlichen Nutzen unserer Angebote für unsere Klient*innen in den Einrichtungen der Teilhabedienste zu evaluieren.
Das Strukturierte Teilhabegespräch (STG) haben wir ab 2021 gemeinsam mit Mitarbeitenden entwickelt, die unmittelbar in die therapeutische und soziale Arbeit mit Klientinnen und Klienten involviert sind. Durch diese Gespräche können wir maßgeschneiderte Unterstützungsangebote entwickeln, die im Alltag einen spürbaren Unterschied machen. Es ist beeindruckend zu sehen, wie diese gezielte Zusammenarbeit die Lebensqualität unserer Klient*innen nachhaltig verbessert.
Im Alltag nutzen wir das Strukturierte Teilhabegespräch (STG) als festen Bestandteil unseres Qualitätsmanagements. Jedes Jahr führt jede*r Klient*in mindestens ein strukturiertes Gespräch – überwiegend durch die zuständigen Bezugsbetreuer*innen. Auf Basis der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) haben wir einen Fragenkatalog entwickelt, der in einem dialogischen Prozess den individuellen Teilhabestatus erfasst. Auf dieser Basis können wir gemeinsam mit den Klient*innen ihre Perspektiven besprechen. Hier geht es beispielweise um konkrete Ziele wie den Ausbau sozialer Kontakte oder auch darum, einen Schulabschluss nachzuholen oder einen beruflichen Neueinstieg zu schaffen.
Dabei kommen
fünf Skalierungsgrade zum Einsatz, die nicht nur numerische Werte liefern,
sondern auch durch eine Kommentarfunktion ergänzende Einblicke ermöglichen.
Dank der digitalen Integration in unser digitales Dokumentationssystem Connext
Vivendi können wir die Ergebnisse direkt dokumentieren und in unseren
kontinuierlichen Verbesserungsprozess einfließen lassen. Die skalierten
Ergebnisse können zudem je nach Einrichtung oder Klient ausgewertet und zur
Qualitätsbewertung an andere Leistungsträger weitergegeben werden. Langfristig
könnte das STG auch für die Leistungsvereinbarungen mit den Kostenträgern eingesetzt
werden, so sind zudem Excel- oder App-Versionen denkbar, die externe
Prüfstellen nutzen könnten.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde am 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Es zielt darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu verbessern und die Eingliederungshilfe zu reformieren, um mehr Selbstbestimmung, Inklusion und individuelle Förderung zu ermöglichen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Verbesserung der Lebensqualität, die Stärkung der Eigenverantwortung und die aktive Mitgestaltung der Hilfegemeinschaft. Zudem verpflichtet das Gesetz Leistungserbringer dazu, die Wirksamkeit ihrer Angebote transparent darzustellen und kontinuierlich zu optimieren. Das BTHG ist seit dem 1. Januar 2018 gültig.
Inzwischen haben wir bereits über 1.000 Teilhabegespräche durchgeführt – ein Beleg für den hohen Stellenwert und die Wirksamkeit unseres Ansatzes. Darüber hinaus zeigt das wachsende Interesse anderer Träger und Organisationen, dass unser Modell als Best-Practice-Beispiel für eine zukunftsweisende Eingliederungshilfe gilt.
Im Oktober 2023 startete ein dreijähriges Forschungsprojekt, begleitet und gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz. Dieses untersucht, wie das STG weiterentwickelt werden kann, um noch präzisere Einblicke in die Wirksamkeit und Wirkung unserer Maßnahmen zu erhalten. Diese Forschung wird uns helfen, unser Instrument kontinuierlich zu optimieren und neue, innovative Ansätze in der Teilhabe zu entwickeln. So haben wir etwa bereits jetzt das STG in leichte Sprache übersetzt, um die Fragen für unsere Bewohner*innen noch einfacher und verständlicher darzustellen.
Das Strukturierte Teilhabegespräch ist weit mehr als ein rein formales Instrument. Es steht für einen echten Dialog und die kontinuierliche Verbesserung unserer Angebote – zum Wohl unserer Klient*innen und als Impulsgeber für die gesamte Eingliederungshilfe. Es macht täglich einen Unterschied.