Zur Unternehmensseite
Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Ruth Klein10.04.2025

Wirkung in der Teilhabe messen

Wie das Strukturierte Teilhabegespräch das Leben unserer Klient*innen verändert

Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes 2017 standen wir vor der Herausforderung, die Wirksamkeit unserer Leistungen in unseren Teilhabediensten systematisch zu erfassen. Das Strukturierte Teilhabegespräch (STG) entstand aus dem Bedürfnis, nicht nur die Prozess- und Strukturqualität zu messen, sondern auch den tatsächlichen Nutzen unserer Angebote für unsere Klient*innen in den Einrichtungen der Teilhabedienste zu evaluieren.

Das Strukturierte Teilhabegespräch (STG) haben wir ab 2021 gemeinsam mit Mitarbeitenden entwickelt, die unmittelbar in die therapeutische und soziale Arbeit mit Klientinnen und Klienten involviert sind. Durch diese Gespräche können wir maßgeschneiderte Unterstützungsangebote entwickeln, die im Alltag einen spürbaren Unterschied machen. Es ist beeindruckend zu sehen, wie diese gezielte Zusammenarbeit die Lebensqualität unserer Klient*innen nachhaltig verbessert.

Gesprächssituation zwischen einer Frau und einem Mann

Im Alltag nutzen wir das Strukturierte Teilhabegespräch (STG) als festen Bestandteil unseres Qualitätsmanagements. Jedes Jahr führt jede*r Klient*in mindestens ein strukturiertes Gespräch – überwiegend durch die zuständigen Bezugsbetreuer*innen. Auf Basis der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) haben wir einen Fragenkatalog entwickelt, der in einem dialogischen Prozess den individuellen Teilhabestatus erfasst. Auf dieser Basis können wir gemeinsam mit den Klient*innen ihre Perspektiven besprechen. Hier geht es beispielweise um konkrete Ziele wie den Ausbau sozialer Kontakte oder auch darum, einen Schulabschluss nachzuholen oder einen beruflichen Neueinstieg zu schaffen.

Dabei kommen fünf Skalierungsgrade zum Einsatz, die nicht nur numerische Werte liefern, sondern auch durch eine Kommentarfunktion ergänzende Einblicke ermöglichen. Dank der digitalen Integration in unser digitales Dokumentationssystem Connext Vivendi können wir die Ergebnisse direkt dokumentieren und in unseren kontinuierlichen Verbesserungsprozess einfließen lassen. Die skalierten Ergebnisse können zudem je nach Einrichtung oder Klient ausgewertet und zur Qualitätsbewertung an andere Leistungsträger weitergegeben werden. Langfristig könnte das STG auch für die Leistungsvereinbarungen mit den Kostenträgern eingesetzt werden, so sind zudem Excel- oder App-Versionen denkbar, die externe Prüfstellen nutzen könnten.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde am 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Es zielt darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu verbessern und die Eingliederungshilfe zu reformieren, um mehr Selbstbestimmung, Inklusion und individuelle Förderung zu ermöglichen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Verbesserung der Lebensqualität, die Stärkung der Eigenverantwortung und die aktive Mitgestaltung der Hilfegemeinschaft. Zudem verpflichtet das Gesetz Leistungserbringer dazu, die Wirksamkeit ihrer Angebote transparent darzustellen und kontinuierlich zu optimieren. Das BTHG ist seit dem 1. Januar 2018 gültig.

Inzwischen haben wir bereits über 1.000 Teilhabegespräche durchgeführt – ein Beleg für den hohen Stellenwert und die Wirksamkeit unseres Ansatzes. Darüber hinaus zeigt das wachsende Interesse anderer Träger und Organisationen, dass unser Modell als Best-Practice-Beispiel für eine zukunftsweisende Eingliederungshilfe gilt.

Forschungsprojekt zum Teilhabegespräch

Das Kernteam der beiden beteiligten Einrichtungen des Forschungsprojekts Strukturierte Teilhabegespräche (STG®): Barmherzige Brüder Saffig und St. Raphael Caritas Alten- und Behindertenhilfe Mayen.
Das Kernteam der beiden beteiligten Einrichtungen des Forschungsprojekts Strukturierte Teilhabegespräche (STG®): Barmherzige Brüder Saffig und St. Raphael Caritas Alten- und Behindertenhilfe Mayen.

Im Oktober 2023 startete ein dreijähriges Forschungsprojekt, begleitet und gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz. Dieses untersucht, wie das STG weiterentwickelt werden kann, um noch präzisere Einblicke in die Wirksamkeit und Wirkung unserer Maßnahmen zu erhalten. Diese Forschung wird uns helfen, unser Instrument kontinuierlich zu optimieren und neue, innovative Ansätze in der Teilhabe zu entwickeln. So haben wir etwa bereits jetzt das STG in leichte Sprache übersetzt, um die Fragen für unsere Bewohner*innen noch einfacher und verständlicher darzustellen.

Das Strukturierte Teilhabegespräch ist weit mehr als ein rein formales Instrument. Es steht für einen echten Dialog und die kontinuierliche Verbesserung unserer Angebote – zum Wohl unserer Klient*innen und als Impulsgeber für die gesamte Eingliederungshilfe. Es macht täglich einen Unterschied.

0Noch keine Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar zu dieser Seite
Antwort auf:  Direkt auf das Thema antworten
41 + 2
 
 

Diese Website verwendet Cookies.
Diese Webseite nutzt neben notwendigen auch nicht notwendige Cookies externer Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Nutzungsverhalten zu sammeln. Personenbezogene Daten werden von uns nicht erhoben und bedürfen, wie z. B. bei der Nutzung von Kontaktformularen, Ihrer expliziten Zustimmung. Sie können dem Einsatz der nicht notwendigen Cookies mit dem Klick auf die Schaltfläche „alle Cookies akzeptieren“ zustimmen oder sich per Klick auf „alle Cookies ablehnen“ dagegen entscheiden. Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Diensten und zum Widerruf finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Dort können Sie ebenfalls Ihre hier getroffenen Einstellungen unter dem Link „Cookie-Einstellungen“ jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich abwählen. Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig und für die Nutzung der Webseite nicht notwendig.