Krankenhausreform: Es geht wieder weiter!?
Kaum war der letzte Blog-Beitrag erschienen, gab es schon wieder neue Entwicklungen in Sachen Krankenhausreform. Deswegen haben wir Dr. Markus Mai, Leiter der Stabsstelle Gesundheits- und Sozialpolitik, um eine Fortsetzung seiner persönlichen Einschätzung der aktuellen gesundheitspolitischen Lage gebeten.

Nachdem ich in meinem letzten Blogbeitrag noch spekuliert habe, wie es nach Zustimmung des Vermittlungsausschusses zum Krankenhaustransparenzgesetz mit der Krankenhausreform nun weitergeht, legte das Bundesgesundheitsministerium Mitte März einen ersten Referentenentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vor. Neben den schon in den Arbeitsentwürfen des letzten Jahres angedeuteten Entwicklungsperspektiven wie Level und Leistungsgruppen gibt es dort weitere Konkretisierungen und zusätzliche Regelungsaspekte.
Transformationsfond
So soll nun mit einem Transformationsfond der Umbau der Krankenhauslandschaft gefördert werden. Nach jetzigem Stand sollen die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, die Bundesländer und die Einrichtungen die Kosten für den Fond tragen, in zehn Jahren insgesamt 50 Milliarden Euro. Mit diesen Mitteln sollen beispielsweise Konzentrationen von Krankenhausleistungen oder Umwandlungen zu Einrichtungen der sektorübergreifenden Versorgung mitfinanziert werden. Kritisch sehe ich vor allem, dass der Gesetzgeber den Bundesländern die Möglichkeit einräumt, Träger bis zu 25 Prozent an entsprechenden Investitionsmaßnahmen zu beteiligen. Offensichtlich wird in Berlin noch immer nicht wahrgenommen, wie es um die Krankenhäuser im Land steht. Lediglich Beitragszahlende der gesetzlichen Krankenversicherung für diese gesellschaftlich hochrelevante Sicherstellungsleistung der Krankenhausversorgung heranzuziehen, finde ich bedenklich. Eine steuerfinanzierte Leistung wäre angemessener.
Versorgungssicherheit
Erstmals erfolgte die Definition der „Versorgungssicherheit“ in ländlichen strukturschwachen Regionen. Bei einer Fahrzeit von mehr als 30 Minuten mit dem Auto bis zum nächsten Krankenhaus mit den Disziplinen Allgemeine Innere und Allgemeine Chirurgie gilt die Versorgungssicherheit als gefährdet. Bei anderen Disziplinen erachtet der Gesetzgeber Fahrzeiten von bis zu 40 Minuten noch als zumutbar. Erst wenn diese Zeiten überschritten werden, dürfen die Bundesländer Leistungsgruppen genehmigen, die nicht alle Qualitätsvorgaben erfüllen.
Leistungsgruppen
Die Höhe der Vorhaltevergütung orientiert sich an den jeweils zugewiesenen Leistungsgruppen. Laut Referentenentwurf wird die Vorhaltevergütung für eine Leistungsgruppe erst bei Erreichen einer Mindestfallzahl gezahlt. Diese leistungsbezogenen Ansätze sehen wir als BBT-Gruppe kritisch und sprechen uns für eine mehr an Strukturmerkmalen, beispielsweise der Bevölkerungsstruktur, und morbiditätsorientierten Aspekten orientierten Bemessung der Vorhaltepauschale aus.
Nicht zustimmungspflichtig
Der Referentenentwurf ist in der jetzt vorliegenden Fassung nicht mehr zustimmungspflichtig. Das heißt, der Bundesrat kann das Gesetz nicht blockieren, sondern höchstens verzögern. Alle kritischen Aspekte, die auch Länderhoheit betreffen, sollen im Rahmen von Verordnungen mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen. Dazu gehören unter anderem die Qualitäts-Mindestanforderungen in den Leistungsgruppen oder die Mindestvorhaltezahlen für die Leistungsgruppen als Voraussetzung bei der Berücksichtigung des Vorhaltebudgets. Bis zur Einigung in diesen Punkten gelten vorerst die Vorgaben aus Nordrhein-Westfalen.
Tarifkostensteigerungen refinanziert
Krankenhäuser sollen wieder mehr ambulante fachärztliche und hausarztorientierte Leistungen erbringen, so sieht es der Referentenentwurf vor. Damit soll die Distanz der derzeitigen Versorgungssektoren weiter verringert werden. Neben vielen weiteren Anpassungen beabsichtigt die Bundesregierung auch die Finanzierung der vollständigen Tarifkostenentwicklung. Bisher wurden hier mit Ausnahme der Pflege immer nur 50 Prozent durch die Kostenträger gegenfinanziert. Der Referentenentwurf sieht vor, dass rückwirkend zum 1. Januar 2024 alle Tarifkostensteigerungen im Krankenhaus auch unterjährig vollständig ausfinanziert werden. Ein echter, wenn auch kleiner Beitrag, um mehr Geld in das System zu bringen.
Im Gegensatz zum letzten Blogbeitrag, in dem noch von einer unendlichen Geschichte die Rede war, sind mit dem Bekanntwerden des Referentenentwurfs nun doch mehr Konturen der zukünftigen Krankenhausreform sichtbar. Im Mai will Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach den Gesetzentwurf ins Kabinett einbringen. Offen bleibt, ob es dem Bund gelingt, auch die Länder mitzunehmen. Das ist eine wichtige Voraussetzung, damit am Ende die einzelnen Regeln in den Einrichtungen vor Ort auch in die Umsetzung kommen. Sicher ist nicht alles gut; positiv ist aber, dass es erst einmal weitergeht.


