Die gesundheitspolitische Lage in Deutschland bleibt auch im Sommer 2025 in Bewegung. Hinter den Kulissen wird intensiv verhandelt, während zentrale Reformprojekte auf neue Weichenstellungen zusteuern. Besonders bei der Krankenhausstruktur, der Pflegeversicherung und der Gesetzgebung zur Pflegekompetenz zeichnen sich wichtige Kurskorrekturen ab. Eine Einschätzung von Dr. Markus Mai, Leitung Gesundheits- und Sozialpolitik der BBT-Gruppe.

Beim Thema Krankenhausreform steht die geplante Einteilung der Kliniken in bundesweit einheitlich definierte Leistungsgruppen auf dem Prüfstand. Aktuell wird über eine Verschiebung der Frist für jene Einteilung diskutiert. Das Ziel: den Ländern mehr Zeit einräumen, um ihre Krankenhausplanung auf die Reform abzustimmen.
Zudem kritisieren die Länder die angestrebten Qualitätsvorgaben für bestimmte Leistungen, insbesondere in der Notfallversorgung. Hier sehen viele Akteur*innen die Gefahr, dass Einrichtungen in strukturschwachen Regionen in ihrer Existenz bedroht werden. „Wir dürfen die Qualität der Versorgung nicht isoliert von den regionalen Bedingungen betrachten. Vor allem aufgrund der hohen Auslastung der ambulanten Pflegedienste ist jedes geschlossene Krankenhaus ein Risiko“, mahnt Dr. Markus Mai. Um diese Faktoren zu berücksichtigen plant das Bundesgesundheitsministerium inzwischen ein Krankenhausreformanpassungsgesetz.
Auch die Finanzierung der Vorhaltepauschalen soll angepasst werden. Der Teil, der aktuell durch die Krankenkassen und somit durch die Beitragszahler zu finanzieren ist, soll aus Mitteln des Sondervermögens vom Staat übernommen werden. Daneben fordern Träger und auch Länder, dass sich die Höhe der Vorhaltepauschale nicht zu stark an den aktuellen Leistungen orientiert, sondern durch Hinzunahme sozioökonomischer Faktoren eine längerfristige Finanzierungsperspektive besteht. Darüber hinaus müsse die zukünftige Krankenhausfinanzierung an die aktuelle Kostenentwicklung angepasst werden und auch die Mehrkosten aus den Vorjahren durch ausreichende Aufschläge entsprechend berücksichtigt werden.
Im Zuge der Diskussionen um die Finanzierung der Pflegeversicherung hat sich im Juli die Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft „Zukunftspakt Pflege“ gegründet. Diese soll bis Ende 2025 Vorschläge zur strukturellen und finanziellen Neuaufstellung vorlegen. Denn ohne grundlegende Reformen droht ein weiteres Ansteigen der Beitragssätze.
Gleichzeitig liegen zwei Referentenentwürfe auf dem Tisch: Das Pflegeassistenzgesetz und das Pflegekompetenzgesetz (PKG). Während ersteres darauf abzielt, die Ausbildung zur Pflegeassistenz bundesweit zu vereinheitlichen, ist das Ziel des PKG, Pflegefachpersonen mehr Eigenverantwortung zu übertragen. „Wenn wir Pflege zukunftsfähig machen wollen, brauchen wir mehr Handlungsspielräume für Pflegefachpersonen und eine Anerkennung ihrer Kompetenzen“, so Dr. Markus Mai.
Als Träger von Einrichtungen in Stadt und Land bringt sich die BBT-Gruppe aktiv in die Diskussionen ein. „Unser Auftrag ist immer die bestmögliche Versorgung der Gesellschaft. Somit müssen wir im politischen Diskurs stets unsere Perspektive einbringen, um diesem Auftrag gerecht werden zu können“, berichtet Dr. Markus Mai. Jede Reform müsse sich daran messen lassen, ob sie tatsächlich flächendeckende Versorgungssicherheit für alle Menschen schafft, gerade auch in ländlichen Regionen.