06.04.2023

Klares Statement der BBT-Gruppe für Vielfalt bei Tagung „Kirche ohne Angst?“

„Die neue Grundordnung ist eine Bestätigung für das, was wir schon lange praktiziert haben“

Die aktuelle Überarbeitung der kirchlichen Grundordnung bedeutet tiefgreifende Veränderungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Bei der zweitätigen, bundesweiten Veranstaltung „Kirche ohne Angst?“ diskutierten Wissenschaftler, Mitarbeitende der Kirche und Interessierte in Münster über die Folgen und das Ausmaß der neuen Grundordnung. Die BBT-Gruppe war durch Bruder Peter Berg, Mitglied des Aufsichtsrats der BBT-Gruppe und Regionalleiter der Region Trier, sowie Dr. Peter-Felix Ruelius, Zentralbereichsleiter christliche Unternehmenskultur und Ethik, vertreten.

Bruder Peter Berg (3.v.r.) bei der Podiumsdiskussion
Bruder Peter Berg (3.v.r.) bei der Podiumsdiskussion

Im November vergangenen Jahres hat die Deutsche Bischofskonferenz eine neue kirchliche Grundordnung verabschiedet. Sie entfernt sich von personenbezogenen Anforderungen, die sich auf das Privatleben der Mitarbeitenden konzentrieren und erkennt Vielfalt als Bereicherung an. Im Gegensatz zur Fassung von 2015 spielt nun die private Lebensführung bei einem Beschäftigungs­verhältnis bei der katholischen Kirche keine Rolle mehr. Somit dürfen auch Wiederverheiratete oder Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben, in der katholischen Kirche arbeiten. „Die neue Grundordnung ist eine Bestätigung für das, was wir schon lange praktiziert haben“, merkte Bruder Peter Berg bei der Podiumsdiskussion an. Schon vor der Verabschiedung der neuen Grundordnung waren alle Menschen, ungeachtet ihrer persönlichen Lebensgestaltung und Sexualität bei der BBT-Gruppe willkommen. Dies zeigte auch Dr. Peter-Felix Ruelius in seinem Workshop. Mit Berufung auf die im Unternehmen fest verankerte Barmherzigkeit habe man schon vor zehn Jahren einen eigenen Leitfaden zum Umgang mit der Grundordnung entwickelt, der Diskriminierung vorbeuge. 2021 hat sich die BBT-Gruppe der Charta der Vielfalt angeschlossen und baut das Diversity Management als Teil der Strategie der Unternehmensgruppe auf.

„Initiativen wie #OutInChurch haben eine Tür aufgestoßen, die nun nicht mehr zu schließen ist“

Dies ist bei kirchlichen Arbeitgebern noch längst keine gängige Praxis. Die Initiative #OutInChurch hat im vergangenen Jahr eindrucksvoll gezeigt, welch seelisches Leid queere Mitarbeitende in der Kirche jahrelang ertragen mussten. Dafür verlangte Professor Dr. Thomas Schüller von der Universität Münster eine öffentliche Entschuldigung der Bischöfe. Zudem sei es „ein formidabler Selbstbetrug“, wenn man glaube, dass die Bischöfe die Grundordnung aus Selbstüberzeugung geändert hätten. Die Änderungen seien lediglich auf den Druck des Europäischen Gerichtshofs zurückzuführen. Professor Dr. Jacob Joussen von der Universität Bochum kritisierte zudem die weiterhin bestehende Rückkopplung an die katholische Morallehre im Katechismus, denn diese bleibt unverändert. Dort heißt es beispielsweise, dass homosexuelle Handlungen „in sich nicht in Ordnung“ seien, was im Widerspruch zur eigentlichen Offenheit des Grundordnungstextes steht. Professor Dr. Marianne Heimbach-Steins von der Universität Münster forderte daher eine neue Interpretation entsprechender Bibelstellen unter Berücksichtigung des aktuellen Wissens über den Menschen.

Dr. Peter-Felix Ruelius bei seinem Workshop
Dr. Peter-Felix Ruelius bei seinem Workshop

Dass die Inklusion von queeren Menschen im kirchlichen Dienst nun auch offiziell in der neuen kirchlichen Grundordnung festgeschrieben ist, sei ein erster Schritt – darüber waren sich alle Beteiligten der Tagung einig. Jedoch brauche es weiterhin Veränderungen, um Ausgrenzungen auf Basis der entsprechenden Passagen aus dem Katechismus zu verhindern. Die Kirche stehe vor der Herausforderung, glaubwürdig zu bleiben und sich nicht gegen einen Lernprozess zu wehren. „Initiativen wie #OutInChurch haben eine Tür aufgestoßen, die nun nicht mehr zu schließen ist“, bekräftigte Bruder Peter Berg. Im Zuge dessen forderten Weihbischof Ludger Schepers aus dem Bistum Essen (Queer-Beauftragter in der Deutschen Bischofskonferenz) und Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp aus dem Bistum Münster die Unterstützung der anderen Bischöfe, um Neugestaltungen auch möglich machen zu können.

Zum Hintergrund: Das kirchliche Arbeitsrecht unterscheidet sich vom weltlichen Arbeitsrecht. In der Grundordnung des kirchlichen Dienstes legt die katholische Kirche den gesetzlichen Rahmen für ein Beschäftigungsverhältnis fest und beruft sich dabei auf die christliche Lehre, die im Katechismus der Katholischen Kirche niedergeschrieben ist. Der Katechismus ist ein Leitfaden für den römisch-katholischen Glauben, der zum Teil noch veraltete, diskriminierende Glaubenssätze beinhaltet. In der ersten Fassung der Grundordnung 1993 orientiert sich der Text noch sehr stark an den alten Glaubenssätzen des Katechismus. Eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft oder Wiederheirat waren ein Kündigungsgrund. Die Erneuerung von 2015 wandte sich zwar im Wortlaut davon ab, doch wirksame Veränderungen blieben aus. Das Erregen eines „Ärgernisses“ in der Dienstgemeinschaft oder das Beeinträchtigen der Glaubwürdigkeit in der persönlichen Lebensführung waren nach wie vor Kündigungsgrund. Der Europäische Gerichtshof beäugte die kirchliche Grundordnung kritisch. Im November 2022 stellte die Deutsche Bischofskonferenz eine neue Grundordnung vor. Trotz aller Reformen beruft sich auch das neue Arbeitsrecht auf grundlegende Werte der Kirche, die wiederum im Katechismus niedergeschrieben sind.