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25.01.2022

BBT-Gruppe unterstützt Forderung des Deutschen Caritasverbands

Einrichtungsbezogene Impfpflicht weiterentwickeln

Einrichtungsbezogene Impfpflicht weiterentwickeln

Die BBT-Gruppe unterstützt den Appell des Deutschen Caritasverbands (DCV), die einrichtungsbezogene Impfpflicht durch „deutliche Ergänzungen“ zu erweitern.

Die BBT-Gruppe unterstützt den Appell des Deutschen Caritasverbands (DCV), die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die ab dem 15. März für Personen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt, durch „deutliche Ergänzungen“ zu erweitern. „Zur Erhöhung des Schutzniveaus brauchen wir zeitnah gesetzgeberische Schritte, die praxisgerechte Wege zu einer allgemeinen oder altersdifferenzierten Impfpflicht beschreiten“, heißt es in einem Schreiben des Verbands an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Nur so sei der Schutz der vulnerablen Gruppen vor Covid-19 zu gewährleisten, führt der DCV unter anderem an. Die Bewältigung der Pandemie erfordere „die Verantwortung über den Kreis der Beschäftigten unserer Einrichtungen hinaus“, heißt es abschließend – das unterstreicht die BBT-Gruppe ausdrücklich.

Ab dieser Woche befasst sich der Bundestag mit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Beschlossen ist bereits eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, das bedeutet, dass ab dem 15. März alle Personen, die in Gesundheitseinrichtungen tätig sind, einen vollständigen und gültigen Nachweis einer Covid-19-Impfung vorlegen müssen.

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