25.01.2022
Die BBT-Gruppe unterstützt den Appell des Deutschen Caritasverbands (DCV), die einrichtungsbezogene Impfpflicht durch „deutliche Ergänzungen“ zu erweitern.
Die
BBT-Gruppe unterstützt den Appell des Deutschen Caritasverbands (DCV), die
einrichtungsbezogene Impfpflicht, die ab dem 15. März für Personen in
Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt, durch „deutliche Ergänzungen“ zu
erweitern. „Zur Erhöhung des Schutzniveaus brauchen wir zeitnah gesetzgeberische
Schritte, die praxisgerechte Wege zu einer allgemeinen oder
altersdifferenzierten Impfpflicht beschreiten“, heißt es in einem Schreiben des
Verbands an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Nur so sei der Schutz
der vulnerablen Gruppen vor Covid-19 zu gewährleisten, führt der DCV unter
anderem an. Die Bewältigung der Pandemie erfordere „die Verantwortung über den
Kreis der Beschäftigten unserer Einrichtungen hinaus“, heißt es abschließend –
das unterstreicht die BBT-Gruppe ausdrücklich.
Ab
dieser Woche befasst sich der Bundestag mit der Einführung einer allgemeinen
Impfpflicht. Beschlossen ist bereits eine einrichtungsbezogene
Impfpflicht, das bedeutet, dass ab dem 15. März alle Personen, die in
Gesundheitseinrichtungen tätig sind, einen vollständigen und gültigen Nachweis
einer Covid-19-Impfung vorlegen müssen.
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