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24.06.2022

Suizidprävention gesetzlich verankern!

BBT-Gruppe fordert Stärkung der Palliativversorgung und Suizidprävention

Heute findet im Bundestag eine erste Beratung der vorliegenden Gesetzesentwürfe für eine Neuregelung der Suizidbeihilfe statt. Denn nachdem das Bundesverfassungsgericht Anfang 2020 ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe aufgehoben hatte, sind viele Fragen offen. „Der Ausbau der Hospizarbeit und Palliativversorgung als wichtiger Baustein der Suizidprävention, ist der BBT-Gruppe ein Herzensanliegen“, betont Dr. Albert-Peter Rethmann, Sprecher der BBT-Geschäftsführung. Deswegen schließt sich die BBT-Gruppe dem Eckpunktepapier der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention und des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands an, das eine gesetzliche Regelung der Suizidprävention fordert.

Dr. Albert-Peter Rethmann, Sprecher der Geschäftsführung der BBT-Gruppe
Dr. Albert-Peter Rethmann, Sprecher der Geschäftsführung der BBT-Gruppe

Heute, am 24. Juni, findet im Deutschen Bundestag die erste Beratung der aktuell vorliegenden Gesetzesentwürfe zur Regelung des assistierten Suizids statt. Damit kommt der Gesetzgeber dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nach, diese Frage neu zu regeln, nachdem der § 217 des Strafgesetzbuches, der im Jahr 2015 verabschiedet wurde, Anfang 2020 als verfassungswidrig eingestuft wurde.

Zur Diskussion stehen nicht nur Entwürfe, die den Zugang von Menschen zu der Möglichkeit eines assistierten Suizids regeln sollen. Die Forderungen richten sich auch darauf, dass der Gesetzgeber dem zweiten Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nachkommt: der Förderung des Lebensschutzes. Ganz konkret bedeutet das den Ausbau guter Hospiz- und Palliativstrukturen, zusätzlich aber auch die Stärkung der Suizidprävention. „Wichtig ist, dass in jedem Fall die Angebote zur Hilfe im Leben leichter und besser zugänglich sein müssen als die Angebote, das Leben durch einen Suizid zu beenden“, fordert Dr. Albert-Peter Rethmann, Sprecher der Geschäftsführung der BBT-Gruppe.

Zum Hintergrund

In Vorbereitung auf die Beratung im Bundestag fordern mehr als 40 Institutionen und medizinische Fachgesellschaften in einem Eckpunktepapier ein Gesetz zur verbesserten Vorbeugung vor Selbsttötungen sowie einen weiteren Ausbau von Hospizarbeit und Palliativversorgung. Diesem Eckpunktepapier schließt sich die BBT-Gruppe an. Sie fordert ebenso wie die beiden großen kirchlichen Wohlfahrtsverbände - Deutsche Caritasverband und die Diakonie - vom Gesetzgeber entschiedene Anstrengungen zur Suizidprävention. Vor allem folgende Forderungen sind der BBT-Gruppe wichtig:

Aufklärungsarbeit

In der öffentlichen Wahrnehmung wird der Suizid oftmals als Freiheitsrecht angesehen. Die dahinter stehenden Gründe - Einsamkeit, soziale Faktoren oder Erkrankungen wie beispielsweise Depressionen, Schizophrenie oder Suchterkrankungen - werden hingegen nur sehr marginalisiert wahrgenommen. Auch die psychischen Folgen eines (versuchten) Suizids für die Angehörigen und Freund*innen werden in der Diskussion oftmals übersehen. Aufklärungskampagnen können dazu beitragen Suizid, psychische Erkrankungen und soziale Vereinsamung zu entstigmatisieren und die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren. Nur so können alarmierende Vorzeichen eines drohenden Suizids besser wahrgenommen werden und entsprechende Hilfs- und Unterstützungsangebote zu Rate gezogen werden.

Suizidprävention als Gesundheitsfürsorge

„Suizid darf niemals als gleichberechtigte alternative Behandlungsmethode zur palliativen Versorgung wahrgenommen werden. Trotzdem ist es bedauerlicherweise bereits jetzt der Fall, dass seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2020 vermehrt Anfragen an Einrichtungen der Hospizarbeit und Palliativversorgung nach einem assistierten Suizid gestellt werden. Dies gehört nicht zu den Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen“, betont Dr. Albert-Peter Rethmann. „Wenn wir diesen Wunsch wahrnehmen, haben wir den Anspruch, diesen Menschen mit Liebe zu begegnen, ihre Schmerzen zu lindern und ihnen das Gefühl zu geben, dass ihr Leben dann in Würde zu Ende geht, wenn es nicht an einem gewählten Punkt willkürlich abgeschnitten wird", so Dr. Rethmann. Alle Bemühungen der palliativmedizinischen und palliativ-pflegerischen Begleitung wissen sich diesen Anliegen verpflichtet. „Wir sind überzeugt davon, dass ein großer Teil der Befürchtungen, die letztlich in einen Suizidwunsch münden, sich auf diese Weise mildern, wenn nicht gar auflösen lassen. Das sollten die Mitglieder des Bundestags bedenken.“ Deswegen sei der im Eckpunktepapier geforderte Ausbau der Hospizarbeit und Palliativversorgung, als wichtiger Baustein der Suizidprävention, der BBT-Gruppe auch ein Herzensanliegen.

Verpflichtende Schulungen zur Prävention

Den Akteuren im Gesundheitswesen kommt eine wichtige Rolle in der Suizidprävention zu, denn vielfältige Risikofaktoren sind bekannt und untersucht: Psychische Erkrankungen sowie körperliche Erkrankungen, aber auch soziale Faktoren. „Da es sich um eine sehr große Bandbreite an Faktoren handelt, sind regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen von Mitarbeitenden im Gesundheits- und Sozialwesen unabdingbar. Studien belegen ein Sinken der Suizidrate, wenn Mitarbeitende regelmäßig geschult werden“, gibt Dr. Rethmann zu bedenken.

„Wir können nur an die Verantwortlichen appellieren, sich nicht nur mit der Ermöglichung des assistieren Suizids zu beschäftigen, sondern vor allem der Prävention und dem Aufbau der palliativen Versorgung bei der Debatte im Bundestag ausreichend Raum zu geben. Niemand sollte sich für einen Suizid entscheiden, obwohl man ihm auf anderem Wege hätte helfen können“, sagt Dr. Rethmann. Gleichzeitig fordert er alle Verantwortungsträger in der Gesundheits- und Sozialpolitik auf, die palliative Versorgung von Menschen auf solide wirtschaftliche Füße zu stellen. Denn durch eine solche Versorgung werde dem menschlichen Leben an seinem Ende die Würde zuteil, die nach dem Grundgesetz ein unantastbares Gut des Menschen ist.

 
 

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