21.04.2021
Heute debattiert der Bundestag über eine mögliche Neuregelung der Suizidbeihilfe, denn nachdem das Bundesverfassungsgericht Anfang 2020 ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe aufgehoben hatte, sind viele Fragen offen. Ein Urteil, das die BBT-Gruppe sehr bedauert.
„Unsere Mitarbeitenden in den Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen setzen sich tagtäglich für die Nöte und Ängste, aber auch die Hoffnungen und Wünsche sterbender Menschen ein", betont Dr. Albert-Peter Rethmann, Sprecher der Geschäftsführung der BBT-Gruppe. Auch bei der besten Betreuung und Pflege sei es nicht ausgeschlossen, dass ein unheilbar kranker Patient oder ein Bewohner einer Senioreneinrichtung sein Leiden und seine Situation als unerträglich empfinde und den Wunsch habe, sein Leben zu beenden. Diese Einschätzung eines jeden Menschen ist nach den Worten des BBT-Geschäftsführers zu respektieren.
„Wenn wir diesen Wunsch wahrnehmen, haben wir den Anspruch, diesen Menschen mit Liebe zu begegnen, ihre Schmerzen zu lindern und ihnen das Gefühl zu geben, dass ihr Leben dann in Würde zu Ende geht, wenn es nicht an einem gewählten Punkt willkürlich abgeschnitten wird", so Dr. Rethmann. Alle Bemühungen der palliativmedizinischen und palliativ-pflegerischen Begleitung wissen sich diesen Anliegen verpflichtet. „Wir sind überzeugt davon, dass ein großer Teil der Befürchtungen, die letztlich in einen Suizidwunsch münden, sich auf diese Weise mildern, wenn nicht gar auflösen lassen. Das sollten die Mitglieder des Bundestags in ihrer Diskussion bedenken.“
Gleichzeitig fordert er alle Verantwortungsträger in der Gesundheits- und Sozialpolitik auf, die palliative Versorgung von Menschen auf solide wirtschaftliche Füße zu stellen. Denn durch eine solche Versorgung werde dem menschlichen Leben an seinem Ende die Würde zuteil, die nach dem Grundgesetz ein unantastbares Gut des Menschen ist.
Die BBT-Gruppe hatte sich 2014, 2015 und 2020 klar in den Diskussionen um die Sterbehilfe und die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung positioniert. Gemeinsam mit neun anderen großen christlichen Trägern des Gesundheits- und Sozialwesens bezog sie mit dem Dokument " An der Seite des Lebens" Stellung zum Thema.