26.02.2020
Die BBT-Gruppe bedauert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung nach Paragraf 217 im Strafgesetzbuch. „Wir haben den Anspruch, todkranken Menschen mit Liebe zu begegnen, ihre Schmerzen zu lindern und ihnen das Gefühl zu geben, dass ihr Leben dann in Würde zu Ende geht, wenn es nicht an einem gewählten Punkt willkürlich abgeschnitten wird“, sagte BBT-Geschäftsführer Dr. Albert-Peter Rethmann.
"Wir schließen uns der Einschätzung des Deutschen Caritasverbandes und der beiden Kirchen zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur aktiven Sterbehilfe an und bedauern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehr", sagte Dr. Albert-Peter Rethmann, Sprecher der Geschäftsführung der BBT-Gruppe, anlässlich des Urteils aus Karlsruhe. "Unsere Mitarbeitenden in den Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen setzen sich tagtäglich für die Nöte und Ängste, aber auch die Hoffnungen und Wünsche sterbender Menschen ein", so Dr. Rethmann weiter. Auch bei der besten Betreuung und Pflege sei es nicht ausgeschlossen, dass ein unheilbar kranker Patient oder ein Bewohner einer Senioreneinrichtung sein Leiden und seine Situation als unerträglich empfinde und den Wunsch habe, sein Leben zu beenden. Diese Einschätzung eines jeden Menschen ist nach den Worten des BBT-Geschäftsführers zu respektieren.
"Wenn wir diesen Wunsch wahrnehmen, haben wir den Anspruch, diesen Menschen mit Liebe zu begegnen, ihre Schmerzen zu lindern und ihnen das Gefühl zu geben, dass ihr Leben dann in Würde zu Ende geht, wenn es nicht an einem gewählten Punkt willkürlich abgeschnitten wird", betonte Dr. Rethmann. Alle Bemühungen der palliativmedizinischen und palliativ-pflegerischen Begleitung wissen sich diesen Anliegen verpflichtet. "Wir sind überzeugt davon, dass ein großer Teil der Befürchtungen, die letztlich in einen Suizidwunsch münden, sich auf diese Weise mildern, wenn nicht gar auflösen lassen."
Gleichzeitig bekräftigte er den Appell an alle Verantwortungsträger in der Gesundheits- und Sozialpolitik, die palliative Versorgung von Menschen auf solide wirtschaftliche Füße zu stellen. Denn durch eine solche Versorgung werde dem menschlichen Leben an seinem Ende die Würde zuteil, die nach dem Grundgesetz ein unantastbares Gut des Menschen ist.
Die BBT-Gruppe hatte sich 2014 und 2015 klar in den Diskussionen um die Sterbehilfe und die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung positioniert. Gemeinsam mit neun anderen großen christlichen Trägern des Gesundheits- und Sozialwesens bezog sie mit dem Dokument " An der Seite des Lebens" Stellung zum Thema.
Positionierung katholischer Träger von Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen und Behinderteneinrichtungen in Deutschland zur Frage des assistierten Suizids, veröffentlicht 2015: An der Seite des Lebens