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17.04.2019

Europawahl: Wichtiger Schritt für mehr Teilhabe

Die BBT-Gruppe begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Menschen mit Behinderung bei der Europawahl am 26. Mai ihre Stimme abgeben können.

Dr. Albert-Peter Rethmann
Dr. Albert-Peter Rethmann

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Montagabend einem Eilantrag der Bundestagsoppositionsparteien Grüne, Linke und FDP stattgegeben. Gegenüber Menschen mit Behinderungen, die in geschlossenen Einrichtungen leben und ihr Wahlrecht bereits ausüben konnten, waren Menschen mit Behinderung, für die eine rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten eingesetzt ist, vom Wahlrecht ausgeschlossen - ebenso Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Diese Wahlrechtsausschlüsse seien verfassungswidrig, hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im Januar dieses Jahres entschieden. Eine Neuregelung hätte erst zum 1. Juli 2019 in Kraft treten sollen.

"Das Wahlrecht steht jedem Bürger zu. Die Teilnahme an Wahlen ist ein elementarer Ausdruck der Selbstbestimmtheit und Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben", kommentierte Dr. Albert-Peter Rethmann, Sprecher der BBT-Geschäftsführung die Entscheidung. Es sei erfreulich, dass alle Menschen mit Behinderung bereits bei der bevorstehenden Europawahl ihre Stimme abgeben könnten. Die BBT-Gruppe wird nun Klienten und Betreuer in ihren Einrichtungen bei den Anträgen auf Eintragung ins örtliche Wählerverzeichnis unterstützen.

 
 

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