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Experten sprechen bei Online-Konferenz über die Auswirkungen der Gesetzesänderung um §217

Zwischen Gesetz und kirchlichem Auftrag: Die schwierige Diskussion um den assistierten Suizid

Vor etwas mehr als einem Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der §217 des Strafgesetzbuches nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und daher nichtig ist. Das Urteil, das eigentlich mehr Klarheit schaffen sollte, hat die Diskussion über den assistierten Suizid erneut entfacht. Am 22. März haben das Theresienkrankenhaus und das Diako in Kooperation mit dem Caritasverband und dem Diakonischen Werk zu einer Online-Konferenz zum Thema geladen. Dabei wurden juristische und ethische Sichtweisen betrachtet und Einschätzungen aus der Praxis gehört.

Die Diskussion war keine leichte, denn durch die Aufhebung des § 217 Abs. 1 im Strafgesetzbuch, nämlich dem bisher geltenden strafbewehrten Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, sind unzählige weitere Fragen aufgetaucht. Einem Teil dieser Fragestellungen haben sich Referenten aus unterschiedlichen Perspektiven genähert. So erläuterte und bewertete Jurist Prof. Dr. Wolfram Höfling von der Universität Köln die Begründungen der verschiedenen Kammern des Verfassungsgerichtshofs und stellte sich der Frage, ob der Gesetzgeber aufgrund dieser Entscheidung nun nachregulieren müsse. Dazu bezog er auch als Katholik Stellung, der sich eine gemeinsame Stellungnahme der christlichen Kirchen zu diesem Thema gewünscht hätte.

Aus (medizin-)ethischer Sicht betrachtete Prof. Dr. Stephan Sahm von der Ketteler Klinik in Offenbach die Frage nach einem assistierten Suizid und bewertete dabei die verschiedenen Argumente, die in der gängigen Diskussion vorgetragen werden. Unter anderem definierte er den Begriff der Selbstbestimmung, erläuterte die möglichen gesellschaftlichen Auswirkungen einer „geschäftsmäßigen“ Beihilfe zum Suizid anhand von Zahlen aus anderen Ländern und diskutierte die ökonomische Sichtweise. Als Resümee zeigte er, dass das rechtmäßige Angebot eines assistierten Suizids die Fallzahl der Suizide erhöht. Seiner Bewertung nach ist eine so verursachte Steigerung der Letalität unethisch und sollte deshalb von katholischen Einrichtungen nicht unterstützt werden.

Das Votum der knapp 80 Konferenzteilnehmer war zwiegespalten: In einer Umfrage gab etwas mehr als die Häfte an, das Urteil des Bundesverfassungserichts gut zu heißen, die andere Hälfte sprach sich dagegen aus. Sehr ähnlich war das Verhältnis bei der Frage, ob sich die Teilnehmer vorstellen könnten, dass assistierter Suizid in ihren Einrichtungen stattfindet. Letztlich sprachen sich 85% des Auditoriums dafür aus, dass in Patientenverfügungen Wünsche zu einem möglichen assistierten Suizid festgehalten werden sollten.

In einer anschließenden Podiumsrunde kamen Menschen zu Wort, die in der Praxis mit dem Thema befasst sind: Palliativmedizinerin Dr. Terese Zink, Caritas-Hospiz-Leiterin Gabriele Andres, Theologe und Arzt Dr. Fabian Kliesch und BBT-Geschäftsführer Dr. Albert-Peter Rethmann diskutierten die Möglichkeiten, die aus professioneller Sicht genutzt werden können, um sterbewilligen Menschen mehr Lebensqualität zukommen zu lassen. Dabei gehe es um die Frage: Was wollen die Betroffenen wirklich? Wirklich sterben oder doch etwas anderes? Hier solle alles dafür getan werden, diesen Wünschen zu entsprechen und man dürfe nicht moralisch auftreten, sondern begleitend. Man müsse den Menschen den Druck nehmen, dass sie mit ihrem Leiden anderen zur Last fallen, und so erst eine Gewissensentscheidung ermöglichen, formulierte eine Teilnehmerin. (ckl)

 
 

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