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Zweitmeinung zur Schulterarthroskopie mit Hausarztüberweisung

In den letzten Jahren hat die Zahl der durchgeführten Schulterarthroskopien kontinuierlich zugenommen. Im Rahmen des Qualitätsmanagements wurde nun vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass Patientinnen und Patienten, bei denen eine Schulterarthroskopie eine therapeutische Option ist, eine zweite ärztliche Expertenmeinung einholen könnten. Dies kann ab sofort auf Überweisung vom Hausarzt erfolgen und ist am Theresienkrankenhaus Mannheim möglich.

Zweitmeinungsberechtigte Ärzte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen wie zum Beispiel eine langjährige fachärztliche Tätigkeit im relevanten Fachgebiet, Kenntnisse über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zu Diagnostik und Therapie einschließlich Therapiealternativen sowie eine Lehr-Befugnis der Landesärztekammer. Am Theresienkrankenhaus steht der Chefarzt für Unfallchirurgie und Sporttraumatologie Prof. Dr. Gerald Zimmermann zur Verfügung, um den Schulterpatienten nach Überweisung eine zweite medizinische Einschätzung zu gewähren. Betroffene Patienten können sich ab sofort über das Sekretariat der Unfallchirurgie anmelden: Tel. 0621 424-4435. (ckl)

 
 

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