09.04.2021 | St.-Marien-Hospital Marsberg
Über das Krankenhauszukunftsgesetz und den damit zusammenhängenden Krankenhauszukunftsfond kann das St.-Marien-Hospital Fördermittel in Höhe von mehr als 720.000 € beantragen, die in die Digitalisierung und damit die Optimierung der Patientenversorgung fließen sollen.
„Wir werden die Fördermittel zielgerichtet und konsequent zur Verbesserung der Patientenversorgung nutzen. Schon jetzt beschäftigen sich Arbeitsgruppen mit den damit verbundenen Änderungen in den Abläufen. Wir stehen vor einem großen Entwicklungssprung der die Arbeit im Krankenhaus positiv und im Sinne der Patienten weiter entwickeln wird“, sagt Siegfried Rörig, Regionalleiter und Kaufmännischer Direktor des St.-Marien-Hospitals.
So könnte durch die Erweiterung von Soft- und Hardware in der Zentralen Notaufnahme (ZNA) der Austausch von Patientendaten zwischen allen Beteiligten im Rettungswesen verbessert werden. „Aktuelle Gesundheitsdaten wie beispielsweise Puls, EKG und Sauerstoffkonzentration im Blut könnten dann direkt vom Rettungswagen ins Krankenhaus übertragen werden – und die Kolleginnen und Kollegen in der ZNA können sich optimal auf den Patienten vorbereiten und bei Eintreffen sofort handeln“, erklärt Rörig.
Um den Zugang zu Patienteninformationen geht es auch bei der Dokumentation der Eingriffe, Behandlungen und Pflege während eines stationären Aufenthaltes. Statt nur an einer Stelle handschriftlich in einer Akte sollen diese Angaben zukünftig verstärkt digital angelegt werden – um überall im Haus zur Verfügung zu stehen und damit immer dann umfassend abrufbar, wenn die Informationen relevant sind: die Patientensicherheit wird damit erhöht.
„Uns ist bewusst, dass es sich bei Patientendaten um äußerst sensible Daten handelt. Deswegen ist es selbstverständlich, dass mit steigender Digitalisierung unsere IT-Systeme absolut sicher sein müssen. Deshalb werden wir auch für Projekte der IT-Sicherheit die Fördermittel beantragen“, betont Rörig.
Moderne technische Ausstattung und Digitalisierung spielen auch in Krankenhäusern eine große Rolle, um die Gesundheitsversorgung in höchster Qualität sicherzustellen. Um die Häuser bei den notwendigen Investitionen zu unterstützen, werden durch das Krankenhauszukunftsgesetz Fördergelder in Höhe von 3 Mrd. Euro durch den Bund und weitere 1,3 Mrd. durch die Länder zur Verfügung gestellt. Krankenhäuser können mit geeigneten Projekten die Mittel aus diesem Fonds beantragen.