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Keine Einschränkungen bei der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung

Erneut Besuchsverbot im St.-Marien-Hospital Marsberg

Ab Freitag, 23. Oktober 2020 gilt erneut ein absolutes Besuchsverbot für das St.-Marien-Hospital Marsberg. Haupt- und Nebeneingänge sind geschlossen. Die Entscheidung zu dieser Maßnahme basiert auf den zunehmenden Zahlen von mit dem Corona-Virus infizierten Patienten im Hochsauerlandkreis.

Personen, die ihre Angehörigen dringend mit Wäsche und Artikeln des täglichen Bedarfs versorgen müssen, können sich über die Klingel am Haupteingang an die Informationszentrale wenden. Dies gilt auch für Patienten mit Terminen in den Facharztpraxen oder im Gesundheitszentrum im Erdgeschoss des Krankenhauses und für Angehörige mit Ausnahmeregelung für Besuche. Ausnahmen werden beispielsweise bei unbegleiteten minderjährigen Kindern oder bei lebensbedrohlich erkrankten Patienten gemacht. Diese Ausnahmegenehmigungen erteilen der Ärztliche Direktor oder die Pflegedienstleitung. Bei der medizinischen Versorgung gibt es keinerlei Einschränkungen. Alle Eingriffe finden planmäßig statt.

Kaufmännischer Direktor Siegfried Rörig: „Für die Dauer des absoluten Besuchsverbots verzichten wir auf die Erhebung von Beiträgen für Telefon, WLAN und TV, damit die Patienten besser mit den Angehörigen kommunizieren können.“

Stellvertretender Hausoberer Heinrich Lake betont: „Im Frühjahr reagierten die Betroffenen mit viel Verständnis auf das Verbot. Für die Geduld und die Disziplin danken wir der Bevölkerung sehr und bitten alle nochmals um Verständnis für diese wichtige Maßnahme zum Infektionsschutz.“

 
 

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