01.09.2026 | Katholisches Klinikum Koblenz-Montabaur
Krankenhausreform: Katholisches Klinikum Koblenz · Montabaur sieht sich für die Zukunft gut aufgestellt
Eine wichtige Weichenstellung für die zukünftige Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz: Das Land hat am 1. September die vorgesehenen Zuweisungen der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser bekannt gegeben. Das Katholische Klinikum Koblenz · Montabaur (KKM) erhält an seinen beiden Standorten in Koblenz und Montabaur die Leistungsgruppen, die es für seine medizinischen Leistungsbereiche beantragt hatte. Die Regionalgeschäftsführung der BBT-Region Koblenz-Saffig und das Direktorium bewerten das Ergebnis als wichtige Bestätigung des breiten medizinischen Angebots und der hohen Versorgungsqualität des Klinikums.
Leistungsgruppen bestimmen die Krankenhausplanung der Zukunft
Hintergrund
ist die Krankenhausreform des Bundes, die die stationäre Versorgung in
Deutschland grundlegend neu ordnet. Ein wesentliches Element sind die
bundesweit definierten 61
Leistungsgruppen. Sie beschreiben wesentlich konkreter als die
bisherige Einteilung nach Fachabteilungen und Zuweisung von Planbetten und
-plätzen, welche medizinischen Leistungen ein Krankenhaus an einem Standort
erbringen soll. Für die Leistungsgruppen gelten festgelegte
Qualitätsanforderungen, beispielsweise hinsichtlich der personellen Besetzung,
fachärztlicher Qualifikationen, notwendiger Strukturen und technischer
Ausstattung.
Die
Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz konnten für ihre einzelnen Standorte die für
ihr medizinisches Angebot relevanten Leistungsgruppen zur Zuweisung beantragen.
Das Katholische Klinikum hat dabei für alle
bestehenden medizinischen Bereiche an den Standorten Koblenz und Montabaur die
jeweils einschlägigen Leistungsgruppen beantragt. Ein
wesentlicher Bestandteil des Verfahrens war die Prüfung der jeweiligen
Qualitätsvoraussetzungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
Dessen Gutachten bilden eine fachliche Grundlage für die weiteren
Entscheidungen. Die Entscheidung über die tatsächliche Zuweisung trifft jedoch
das Land im Rahmen seiner Krankenhausplanung; ein positives MD-Gutachten
begründet für sich allein keinen Anspruch auf die Zuweisung einer
Leistungsgruppe.
„Hinter jeder einzelnen Leistungsgruppe
stehen medizinische Kompetenz, qualifizierte Mitarbeitende und Strukturen, die
über viele Jahre aufgebaut und kontinuierlich weiterentwickelt wurden. Dass
sich dies nun auch in den Entscheidungen des Landes widerspiegelt, ist für uns
eine wichtige Bestätigung und zugleich Auftrag, diesen Weg konsequent
fortzusetzen“, sagt Annette Schaade, Kaufmännische Direktorin am KKM.

Großer gemeinsamer Kraftakt
Mit dem Verfahren war in den vergangenen Monaten ein erheblicher organisatorischer und fachlicher Aufwand verbunden. Zahlreiche Mitarbeitende aus Medizin, Pflege, Verwaltung, Qualitätsmanagement und weiteren Bereichen waren daran beteiligt, die Voraussetzungen für die beantragten Leistungsgruppen detailliert aufzubereiten, Nachweise zusammenzustellen und die Prüfverfahren zu begleiten. Die Regionalgeschäftsführung und das Direktorium des Katholischen Klinikums danken allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich für ihren außerordentlichen Einsatz. Mit hoher Fachlichkeit, großer Sorgfalt und einem starken gemeinsamen Verantwortungsbewusstsein haben sie einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, die Leistungsfähigkeit des KKM umfassend und belastbar abzubilden. Das sehr gute Ergebnis ist damit auch ein Ergebnis dieser gemeinsamen Arbeit.
Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen
Mit der Veröffentlichung am 1. September beginnt die abschließende Phase des Planungsverfahrens. Die Krankenhäuser erhalten über die Gesundheits-Ressourcen-Datenbank GeRDa die Entwürfe ihrer Feststellungsbescheide und können im Rahmen des Anhörungsverfahrens dazu Stellung nehmen. Anschließend sollen die endgültigen Feststellungsbescheide erlassen und der neue Krankenhausplan Rheinland-Pfalz fertiggestellt werden. Die Leistungsgruppen sollen zum 1. Januar 2027 wirksam zugewiesen werden.
Das KKM wird die nun vorliegenden Entscheidungen im Detail auswerten und parallel die notwendigen Schritte zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung weiter vorantreiben.


