Krankenhausreform: Katholisches Klinikum Koblenz · Montabaur sieht sich für die Zukunft gut aufgestellt

Eine wichtige Weichenstellung für die zukünftige Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz: Das Land hat am 1. September die vorgesehenen Zuweisungen der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser bekannt gegeben. Das Katholische Klinikum Koblenz · Montabaur (KKM) erhält an seinen beiden Standorten in Koblenz und Montabaur die Leistungsgruppen, die es für seine medizinischen Leistungsbereiche beantragt hatte. Die Regionalgeschäftsführung der BBT-Region Koblenz-Saffig und das Direktorium bewerten das Ergebnis als wichtige Bestätigung des breiten medizinischen Angebots und der hohen Versorgungsqualität des Klinikums.

Leistungsgruppen bestimmen die Krankenhausplanung der Zukunft

Hintergrund ist die Krankenhausreform des Bundes, die die stationäre Versorgung in Deutschland grundlegend neu ordnet. Ein wesentliches Element sind die bundesweit definierten 61 Leistungsgruppen. Sie beschreiben wesentlich konkreter als die bisherige Einteilung nach Fachabteilungen und Zuweisung von Planbetten und -plätzen, welche medizinischen Leistungen ein Krankenhaus an einem Standort erbringen soll. Für die Leistungsgruppen gelten festgelegte Qualitätsanforderungen, beispielsweise hinsichtlich der personellen Besetzung, fachärztlicher Qualifikationen, notwendiger Strukturen und technischer Ausstattung.

Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz konnten für ihre einzelnen Standorte die für ihr medizinisches Angebot relevanten Leistungsgruppen zur Zuweisung beantragen. Das Katholische Klinikum hat dabei für alle bestehenden medizinischen Bereiche an den Standorten Koblenz und Montabaur die jeweils einschlägigen Leistungsgruppen beantragt. Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens war die Prüfung der jeweiligen Qualitätsvoraussetzungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Dessen Gutachten bilden eine fachliche Grundlage für die weiteren Entscheidungen. Die Entscheidung über die tatsächliche Zuweisung trifft jedoch das Land im Rahmen seiner Krankenhausplanung; ein positives MD-Gutachten begründet für sich allein keinen Anspruch auf die Zuweisung einer Leistungsgruppe.

„Hinter jeder einzelnen Leistungsgruppe stehen medizinische Kompetenz, qualifizierte Mitarbeitende und Strukturen, die über viele Jahre aufgebaut und kontinuierlich weiterentwickelt wurden. Dass sich dies nun auch in den Entscheidungen des Landes widerspiegelt, ist für uns eine wichtige Bestätigung und zugleich Auftrag, diesen Weg konsequent fortzusetzen“, sagt Annette Schaade, Kaufmännische Direktorin am KKM.

Das Katholische Klinikum Koblenz · Montabaur

Großer gemeinsamer Kraftakt

Mit dem Verfahren war in den vergangenen Monaten ein erheblicher organisatorischer und fachlicher Aufwand verbunden. Zahlreiche Mitarbeitende aus Medizin, Pflege, Verwaltung, Qualitätsmanagement und weiteren Bereichen waren daran beteiligt, die Voraussetzungen für die beantragten Leistungsgruppen detailliert aufzubereiten, Nachweise zusammenzustellen und die Prüfverfahren zu begleiten. Die Regionalgeschäftsführung und das Direktorium des Katholischen Klinikums danken allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich für ihren außerordentlichen Einsatz. Mit hoher Fachlichkeit, großer Sorgfalt und einem starken gemeinsamen Verantwortungsbewusstsein haben sie einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, die Leistungsfähigkeit des KKM umfassend und belastbar abzubilden. Das sehr gute Ergebnis ist damit auch ein Ergebnis dieser gemeinsamen Arbeit.

Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen

Mit der Veröffentlichung am 1. September beginnt die abschließende Phase des Planungsverfahrens. Die Krankenhäuser erhalten über die Gesundheits-Ressourcen-Datenbank GeRDa die Entwürfe ihrer Feststellungsbescheide und können im Rahmen des Anhörungsverfahrens dazu Stellung nehmen. Anschließend sollen die endgültigen Feststellungsbescheide erlassen und der neue Krankenhausplan Rheinland-Pfalz fertiggestellt werden. Die Leistungsgruppen sollen zum 1. Januar 2027 wirksam zugewiesen werden.

Das KKM wird die nun vorliegenden Entscheidungen im Detail auswerten und parallel die notwendigen Schritte zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung weiter vorantreiben.