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Besuche wieder eingeschränkt möglich

Die Landesregierung hat das Besuchsverbot für Krankenhäuser gelockert. Ab Montag, 8. Juni sind Besuche im Hohenloher Krankenhaus wieder möglich. Damit die bisherigen Erfolge bei der Bekämpfung des Virus nicht gefährdet werden, gelten dafür aber strenge Regeln. Dies sind vorbeugende Maßnahmen zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten. Wir wollen damit die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Coronavirus reduzieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ab Montag, 8. Juni gelten für Besuche folgende Regelungen:

  • Die tägliche Besuchszeit ist auf 15:00 bis 17:00 Uhr begrenzt.
  • Es ist nur ein Besucher pro Patient für eine halbe Stunde am Tag erlaubt. Während des gesamten Klinikaufenthalts muss es sich immer um dieselbe Person handeln. Wechselnde Besucher sind nicht erlaubt (Ausnahme: Sterbebegleitung). Bitte sprechen Sie sich ab, wer diese Besuchsperson sein soll.
  • Minderjährige Patienten dürfen von zwei Erziehungsberechtigten besucht werden.
  • Der Besucher wird im Eingangsbereich registriert. Dies dient dazu, die Kontakte ermitteln zu können, falls es doch zu einer Infektion kommen sollte.
  • Der Besucher muss im Eingangsbereich einen Fragebogen ausfüllen. Darin fragen wir nach Erkältungsanzeichen und Kontakt zu SARS-CoV-2 positiven Personen. Besucher, die zu einer Risikogruppe gehören oder grippeähnliche Symptome zeigen, müssen auf den Besuch verzichten und das Krankenhaus umgehend wieder verlassen.
  • Kinder unter 18 Jahren sind zurzeit nicht zugelassen.
  • Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts eine Schutzmaske (Alltagsmaske) tragen. 
  • Besucher müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen (auch zum besuchten Patienten) einhalten.
  • Besuche bei Patienten mit einer COVID-19-Infektion sind nach wie vor nicht erlaubt.
  • Es darf nur ein Besucher gleichzeitig im Patientenzimmer sein, daher muss sich der Besucher vorher telefonisch anmelden. Ansonsten muss dieser gegebenenfalls mit Wartezeit rechnen. (Telefon: 07941 6920 von Mo - Fr von 10 - 14 Uhr.)

Ambulante Termine können, wie vereinbart, wahrgenommen werden. Auch hier gilt Mundschutzpflicht und das Einhalten der Abstandsregel.

 
 

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