Seit 11. Januar gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit verschärften Regelungen. Danach sind Besuche im Caritas-Krankenhaus derzeit leider nicht möglich.
Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen werden unverzichtbare Begleitpersonen bzw. Besucher unter strengen Auflagen zugelassen:
Die Begleitperson sowie Besucherinnen und Besucher müssen sich beim
Betreten des Krankenhauses registrieren lassen und einenFragebogen
ausfüllen. Damit können wir Kontakte nachverfolgen, falls es doch zu einer Infektion kommen sollte.
Testpflicht
Direkt im Anschluss müssen die Besucher in unserem
Testzentrum auf der Station B0 einen Antigen-Schnelltest durchführen lassen.Erst nach einem negativen Testergebnis ist der Zugang zu den Stationen
und medizinischen Bereichen erlaubt. (Um Wartezeiten am Sonntag zu vermeiden, bitte die Testmöglichkeit im Testzentrum auf B0 am Samstagvormittag zwischen 9 und 10 Uhr nutzen). Die Testpflicht gilt nicht für ambulante Patientinnen und Patienten.
FFP2-Maskenpflicht
Alle Besucherinnen und Besucher sowie Begleitpersonen und ambulante Patienten müssen während ihres Aufenthalts im Krankenhaus eine FFP2-Maske ohne Ventil tragen. Falls die Patienten oder Begleitpersonen keine FFP2-Maske dabeihaben,
können sie eine FFP2-Maske für den Preis von 4.- € am Eingang kaufen.
Von dieser Summe gehen zwei Euro als Spende an den Förderverein des
Caritas-Krankenhauses.
AHA-Regeln
Halten Sie während Ihres Aufenthalts einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen ein. Desinfizieren Sie sich die Hände beim Betreten und Verlassen des Krankenhauses sowie beim Betreten und Verlassen des Patientenzimmers.
Begleitung während der Geburt
Männer dürfen ihre Partnerin weiterhin zur Geburt ins Caritas-Krankenhaus begleiten. Für die Geburtshilfe im Caritas-Krankenhaus gelten während der Corona-Pandemie besondere Regeln. Diese haben wir unter Häufige Fragen zu Schwangerschaft und Geburt in Corona-Zeiten zusammengestellt.