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Einheitliche Besuchsregelungen in den Trierer Kliniken: 1-1-1 und G-G-G

Einheitliche Besuchsregelungen in den Trierer Kliniken: 1-1-1 und G-G-G

Das Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen und das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier informieren zu Details im Rahmen der schrittweisen Öffnung ihrer Häuser. Wegen der sinkenden Inzidenzwerte und steigenden Impfquote sind Besuche von Patienten seit Donnerstag, dem 17. Juni wieder möglich.

Alle Patienten, die stationär in Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH oder im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier aufgenommen wurden, dürfen wieder Besuch empfangen. Dabei gilt die 1-1-1-Regelung als Orientierung: Ein Patient, ein Besucher, eine Stunde. Jeder Patient darf für eine Stunde pro Tag von einer Person besucht werden..

Hinzu kommt die 3G-Regel. Einen Patienten besuchen dürfen demnach folgende Personengruppen: Geimpfte, Genesene und Getestete.

Geimpfte Besucher können nachweisen, dass sie zwei Mal geimpft wurden. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Diese Personengruppe benötigt keinen aktuellen Schnelltest.

Genesene Besucher können durch ein Schreiben des Gesundheitsamts nachweisen, dass sie an Covid-19 erkrankt waren und wieder genesen sind. Wichtig ist, dass der positive PCR-Test mehr als 28 Tage zurückliegt, er darf aber nicht älter sein als 6 Monate. Auch diese Personen benötigen keinen aktuellen Schnelltest.

Getestete Besucher, die nicht geimpft und nicht genesen sind, müssen ein negatives Testergebnis vorlegen. Dieses darf maximal 24 Stunden alt sein.

Wer ins Klinikum kommen möchte, kann sich in einem der vielen Testzentren in der Stadt Trier testen lassen. Die Standorte sind zu finden auf der Website der Stadt Trier.

 
 

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