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Aufhebung des absoluten Besuchsverbotes ab 7. Juni

Ab Montag, 7. Juni, dürfen Patienten, die stationär behandelt werden, wieder eingeschränkt Besuch empfangen.

„Wir freuen uns, dass wir im Zuge der Lockerungen nun auch in den Krankenhäusern wieder schrittweise und zunächst vorsichtig Besuche zulassen und so für unsere Patienten und ihre Angehörigen die Situation angenehmer gestalten können“, sagt Christoph Robrecht, Hausoberer im Brüderkrankenhaus St. Josef.

Im Brüderkrankenhaus St. Josef Paderborn, dem Evangelischen Krankenhaus St. Johannisstift, dem MZG Bad Lippspringe sowie dem St. Vincenz-Krankenhaus, der Frauen- und Kinderklinik St. Louise und dem St. Josefs-Krankenhaus Salzkotten gelten Besuchsbeschränkungen, um die Sicherheit von Patienten, Mitarbeitenden und Besuchern zu gewährleisten. Die Besuchszeit ist täglich auf 14-18 Uhr beschränkt. Innerhalb dieses Zeitraums darf ein Patient einen Besucher empfangen. Während des gesamten Aufenthaltes sind nur zwei Angehörige als Besucher zulässig.

„In den Krankenhäusern gelten die z.B. aus der Gastronomie bekannten Zugangsregelungen: Besucher müssen nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind, eine Covid-Infektion überstanden haben oder ein aktuelles negatives Testergebnis eines offiziellen Testzentrums vorlegen. Auch bei den momentan erfreulicherweise sinkenden Infektionszahlen müssen wir vorsichtig bleiben“, bittet Dr. Josef Düllings, Hauptgeschäftsführer der St. Vincenz-Krankenhaus GmbH um Verständnis für die Besuchsbeschränkungen.

Achim Schäfer, Geschäftsführer des Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe (MZG) appelliert an die Besucher: „Bitte desinfizieren Sie sich bei Betreten der Häuser die Hände und achten Sie überall – auch am Patientenbett – darauf, die Abstandsregeln einzuhalten. Bitte tragen Sie auch während der gesamten Dauer des Aufenthaltes eine FFP2-Maske. Bei Erkältungssymptomen sollten Sie auf einen Besuch verzichten.“

Für zusätzliche Sicherheit sorgen Sichtungsplätze an den Eingängen, an denen die Körpertemperatur gemessen und die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert wird. Die Besucher werden am Empfang gebeten, eine Erklärung auszufüllen, den Besuchszeitpunkt zu dokumentieren und Kontaktdaten zu hinterlassen, damit im Falle eines Infektionsgeschehens Kontaktpersonen zurückverfolgt werden können.

Der Zutritt in die Krankenhäuser ist nach wie vor nur über den jeweiligen Haupteingang möglich. Alle Nebeneingänge sind bis auf weiteres geschlossen, die Wegeführung ist so aufgebaut, dass möglichst kein „Gegenverkehr“ herrscht. Die Cafeterien bleiben weiterhin geschlossen und auch Veranstaltungen finden bis auf weiteres nicht statt.

Ute Panske, Geschäftsführerin des St. Johannisstifts erläutert: „Für die Krisenstäbe der Krankenhäuser ist es oberste Priorität, alle Beteiligten vor möglichen Infektionen zu schützen. Wir beobachten das Infektionsgeschehen im Kreis Paderborn genau: Sollte es – was wir uns alle nicht wünschen – zu einem erneuten Anstieg der Inzidenzen über 50 kommen, würde das Besuchsverbot wieder in Kraft treten.“

Markus Weiß, Leiter Regionalbereich Servicedienste, freut sich, dass das absolute Besuchsverbot aufgehoben wird.
Markus Weiß, Leiter Regionalbereich Servicedienste, freut sich, dass das absolute Besuchsverbot aufgehoben wird.
 
 

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