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Absolutes Besuchsverbot im Brüderkrankenhaus St. Josef Paderborn

Ab kommenden Montag gilt erneut ein absolutes Besuchsverbot.

Die Entscheidung zu dieser Maßnahme basiert auf den zunehmenden Zahlen von mit dem Corona-Virus infizierten Personen und den von Bund und Ländern vereinbarten Schutzmaßnahmen. „Der Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden hat höchste Priorität“, betont Siegfried Rörig, Kaufmännischer Direktor des Brüderkrankenhaus St. Josef.

Personen, die ihre Angehörigen dringend mit Wäsche und Artikeln des täglichen Bedarfs versorgen müssen, können sich an die Informationszentrale am Haupteingang wenden. Dies gilt auch für Patienten mit Terminen in den Ambulanzen des Krankenhauses und für Angehörige mit Ausnahmeregelung für Besuche. Ausnahmen werden beispielsweise bei unbegleiteten minderjährigen Kindern oder bei lebensbedrohlich erkrankten Patienten gemacht. Diese Ausnahmegenehmigungen erteilt die Stationsleitung oder der Stationsarzt.

Hausoberer Christoph Robrecht erklärt: „Uns ist sehr bewusst, dass ein Besuchsverbot eine belastende und einschneidende Maßnahme für Patienten, Angehörige und Besucher darstellt. Angesichts des sich schnell entwickelnden Infektionsgeschehens halten wir es jedoch auch unter Berücksichtigung ethischer Aspekte für geboten, in erster Linie unsere Patienten und Mitarbeitenden zu schützen. Dabei hoffen wir, dass wir – wie im Frühjahr – die Erfahrung machen dürfen, dass Besucher und Angehörige Verständnis für diese wichtige Maßnahme des Infektionsschutzes aufbringen werden.“


 
 

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